Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Fast jeder zweite Haushalt beherbergt auch ein Haustier!

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren
Düsseldorf, 25.10.2013

Tierhalter haften fast immer
Für Schäden, die durch das typische Verhalten eines Tieres entstehen, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch dessen Halter aufkommen. Das kann z.B. der Hund sein, der einen vorbeigehenden Passanten anspringt, oder das Pferd, das erschrickt und durchgeht. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt entschied, haftet der Halter auch dann, wenn er keine Möglichkeit hat, auf sein Tier Einfluss zu nehmen, weil es sich in der Obhut einer anderen Person befindet. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihren Schäferhund in eine Kleintierklinik gebracht, wo er für die Behandlung eine Narkose bekam. Beim Aufwachen biss der Hund dem Tierarzt in die Hand und verletzte ihn schwer. Der Tierarzt verlangte daraufhin von der Halterin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die war jedoch der Auffassung, für die Schäden nicht haften zu müssen, weil sie nicht in der Lage gewesen sei, auf ihren Hund Einfluss zu nehmen. Das habe allein der Tierarzt tun können, der sich dem Risiko eines Angriffs auch bewusst ausgesetzt habe. Die Klage war allerdings teilweise erfolgreich. Nach Meinung der Richter besteht die Tierhalterhaftung unabhängig von der Möglichkeit der Einflussnahme auf das Tier. Die Haftung könne jedoch beschränkt werden, so die Richter, wenn der Geschädigte seine Verletzung durch inadäquates Verhalten mit verursacht habe. Der Tierarzt hätte laut ARAG Experten besondere Vorsicht an den Tag legen müssen, weil bekannt ist, dass Hunde nach dem Aufwachen aus der Narkose aggressiv reagieren können. So bekam er nur einen Teil seiner Schäden ersetzt (OLG Celle, Az.: 20 U 38/11).

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit

Haustiere in der Eigentumswohnung: Erlaubt oder verboten?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf kein generelles Haustierhaltungsverbot beschließen. In einem beispielhaften Fall hatte ein Ehepaar, dessen Wohnung im obersten Stock gelegen war, einen Dobermann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte allerdings per Mehrheitsbeschluss eine Hausordnung verabschiedet, in der es den Wohnungseigentümern und Mietern des Hauses verboten wird, Haustiere zu halten. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken führte dazu aus, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des generellen Haustierhaltungsverbots nichtig sei. Das ergab sich aus § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 1 WEG. Danach könne jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstünden, mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren – also auch ein Haustier halten. Dieser zulässige Gebrauch findet laut ARAG Experten seine Grenzen erst dort, wo die anderen Miteigentümer in ihrer Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum mehr als in unvermeidlichem Umfang beeinträchtigt werden.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten

Animal Hoarding: Wenn Mieter zu viele Tiere halten
Animal Hoarding kann mit Tiersammel-Sucht oder Tierhorten übersetzt werden. Es beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl halten, sie aber nicht mehr angemessen versorgen. Es fehlt an Futter, Wasser, Pflege und Hygiene. Letzteres beeinträchtigt dann auch Nachbarn und Mitmieter. Eine sehr hohe Anzahl von Tieren lässt sich dann auch nicht mehr mit der vertraglichen Regelung „Hauskatzen erlaubt“ vereinbaren. Im vorliegenden Fall begehrte die Vermieterin eines Einfamilienhauses die Räumung des Wohnraums durch die Mieter, da diese hier 15 Katzen gehalten hatten. Nachdem die Mieterin der Aufforderung, die Tiere zu entfernen, nicht nachgekommen war, erhielt sie schließlich die fristlose Kündigung. Die Vermieterin forderte die Herausgabe des gemieteten Hauses vor Gericht ein und bekam Recht. Das zuständige Gericht erklärte die Forderung der Vermieterin für begründet. Sie sei nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen (LG Aurich, Az.: 1 S 275/09). Ein Mietverhältnis kann laut ARAG Experten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein Mieter schuldhaft in einem solchen Maße seine Verpflichtungen verletze, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 15 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert