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Wölbern Invest: Nach Insolvenz wird die Luft dünn für geschädigte Investoren

KWAG-Rechtsanwälte: Schadenersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen

(Bremen, 30. Oktober 2013) Nachdem das Hamburger Emissionshaus Wölbern Invest zu Beginn der Woche Insolvenz angemeldet hat, droht vielen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in von Wölbern Invest aufgelegten geschlossenen Fonds investiert haben, der Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes. Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen rät betroffenen Fondsanlegern eindringlich zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Anlageberatung.

„Nach den vermutlich kriminellen Machenschaften bei der S&K-Gruppe wird die Beteiligungsbranche in Deutschland innerhalb von nur wenigen Monaten offenbar durch einen weiteren Betrugsskandal belastet“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden seien weit mehr als 100 Millionen Euro zweckentfremdet und somit den Investoren in unterschiedlichen Wölbern-Fonds vorenthalten worden.

Da bei Weitem noch nicht alle Fakten bekannt sind, lässt sich der finanzielle Schaden für Anleger nur schätzen. „Wir vermuten, dass Hunderte Fonds-Investoren betroffen sind, vielleicht sogar mehr. Der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen, vielleicht sogar höher“, befürchtet Fachanwalt Ahrens. Nicht wenigen Investoren in Wölbern-Fonds drohe sogar der Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes, ist Ahrens überzeugt.

Problematisch für betroffene Investoren ist, dass mit der Insolvenz des verantwortlichen Fondsanbieters Wölbern Invest im Hinblick auf Schadenersatzleistungen ein möglicher Anspruchsgegner praktisch nicht mehr existiert. „Wir rechnen nicht damit, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um auch nur einen Bruchteil der berechtigten finanziellen Forderungen geschädigter Investoren zu befriedigen“, erklärt KWAG-Partner Ahrens.

Dennoch haben Fondsinvestoren gute Chancen, Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen. Ein ausgezeichneter Hebel dazu bietet die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vertrieb der betreffenden Wölbern-Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung. „Nach unseren Erkenntnissen haben insbesondere die Sparkassen Wölbern-Fonds, teilweise sehr aggressiv, ihren Kunden verkauft“, sagt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Dabei sei den Anlegern gegenüber oft der Erhalt von Rückvergütungen, so genannten Kick-backs, für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen verschwiegen worden.

Dies ist nach höchst-richterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht statthaft und erfüllt somit den Tatbestand der fehlerhaften Anlageberatung. „Bei nachweislich fehlerhafter Anlageberatung kann die vormalige Fondsbeteiligung zulasten der Bank oder Sparkasse und ohne Vermögenseinbußen für den Anleger rückabgewickelt werden“, erklärt Ahrens.

Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens, Partner
KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
Tel.- Nr.: 0421 5209 480
Fax- Nr.: 0421 5209 489
bremen@kwag-recht.de
presse@kwag-recht.de

www.kwag-recht.de
www.sos-schiffsfonds.de
www.bank-kritik.de

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

Kontakt
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