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Strafrecht -Autoglasreparatur: Verdeckter Nachlass ist Betrug!

Das OLG Köln hat entschieden, dass es einen strafrechtlich relevanten Betrug zu Lasten der Kaskoversicherung darstellen kann, wenn Werkstätten auf eine Autoglasreparatur dem Kunden einen Nachlass bzw eine Rückvergütung in Höhe der Selbstbeteiligung gewähren, ohne dies gegenüber dem Versicherer offen zu legen. (Urteil vom 12.10.2012 Az: 6 U 93/12). – Kanzlei Sachse – Anwalt bei Dreieich, Mörfelden-Walldorf und NeuIsenburg -Strafrecht

Strafrecht -Autoglasreparatur: Verdeckter Nachlass ist Betrug!

Rechtsanwalt Mörfelden-Walldorf, Rechtsanwalt Neu-Isenburg, Rechtsanwalt Dreieich, Strafrecht

Das Oberlandesgericht Köln hat einer besonders „gewitzten“ Vertragsgestaltung einer auf Autoglasreparaturen spezialisierten Werkstatt eine klare Absage erteilt.

Im vorliegenden Fall wurden die Kunden mit der Zusage, keine Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung entrichten zu müssen, für Glasreparaturen geworben. Die Gegenleistung bestand lediglich darin, dass der Kunde nach der Reparatur einen Aufkleber der Werkstatt am Fahrzeug anbringen musste. Den „Rabatt“ verschwieg das Unternehmen den hinter den Kunden stehenden Kaskoversicherern und rechnete diesen gegenüber dergestalt ab, als habe der Kunde die Selbstbeteiligung entrichtet.. Die Versicherer zahlten daraufhin den um die Selbstbeteiligung gekürzten Betrag, ohne zu wissen, dass der Versicherungsnehmer am Ende gar nichts aufwenden musste.(In diesem Falle wäre die Selbstbeteiligung freilich (zusätzlich) angefallen).

Diese Praxis hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 12.10.2012 Az: 6 U 93/12) nun als strafbaren Betrug gebranntmarkt. Dem „Nachlass“ stehe tatsächlich in Gestalt des simplen Versprechens, einen Aufkleber anzubringen, gewollt gar keine adäquate Gegenleistung gegenüber. Das gesamte Konstrukt diene sichtbar allein dazu, den Versicherer darüber zu täuschen, dass die Selbstbeteiligung gar nicht entrichtet wurde. Dies sei auch nicht durch branchenübliche Rabatte und Nachlasse gerechtfertigt.

Wir vertreten und beraten Mandanten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht – Kanzlei Sachse – Rechtsnwalt bei Mörfelden-WalldorfRechtsanwalt bei Neu-IsenburgAnwalt Strafrecht

Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleistandorten in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der gesamten Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt am Main, Langen (Hessen), Offenbach am Main, Dreieich, Erzhausen, Rödermark, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Heusenstamm, Dietzenbach, Mühlheim, Eschborn, Bad Vilbel, Kelsterbach, Oberursel, Seligenstadt und Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets spezialisierte Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, bilden sich ständig fort und nehmen sich Zeit für jeden Einzelfall.

Unsere Rechtsanwälte decken als Team ein umfassendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab. Wir erweitern unseren Radius ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unser Hauptsitz in Langen wurde nach DIN EN ISO für besonderes Büromanagement zertifiziert.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten, Autokaufrecht
das Strafrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das Sozialrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse

Inhaber RA Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
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