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Werbungskosten Österreich

Lohnsteuerfreibetrag 2014 für die österreichische Steuererklärung!

Werbungskosten Österreich

(NL/5981253198) Jetzt ist es an der Zeit an die Beantragung des Lohnsteuerfreibetrags zu denken. Das gilt für alle Steuerpflichtigen, so selbstverständlich auch beispielsweise für Pendler, die in Österreich arbeiten und eine österreichische Steuererklärung abgeben müssen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Freibetrag für die Lohnsteuerzahlung zu erreichen. Wer einen Freibetrag für die Einkommensteuererklärung hat, erhöht damit das monatliche Nettoeinkommen und gibt dem Fiskus kein zinsloses Darlehn für das ganze Jahr. Wer keinen Lohnsteuerfreibetrag hat, bekommt Rückzahlungen von der durch den Arbeitnehmer abgezogenen Lohnsteuer erst mehr als ein Jahr später durch die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet.
Freibeträge für die österreichische Steuererklärung sind für Pendler sehr interessant!
Freibeträge für die Lohnsteuer können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Wenn man als Pendler nach Österreich fährt und dort einen Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes in Österreich hat, kann man durch die zweite Wohnung und die Fahrten zum Arbeitsplatz mit einem hohen Steuerfreibetrag rechnen. Es wäre doch zu schade, wenn man auf dieses Geld mehr als ein Jahr warten müsste, das durch die Beantragung eines Lohnsteuerfreibetrags in der österreichischen Steuererklärung zusammenkommt. Die zweite Wohnung, die Fahrten zum Arbeitsplatz und Familienheimfahrten sind im Bereich der Werbungskosten angesiedelt und wer die angeführten Kosten nachweisen kann, kommt ganz sicher mit seinen Werbungskosten über den Werbungskosten-Pauschbetrag.

Das Mutterschaftsgeld und Elterngeld kann durch Freibeträge erhöht werden!

Wer in Zukunft Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehen wird, sollte unbedingt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen, denn die Höhe des Mutterschaftsgelds und des Elterngelds wird aus dem Nettoverdienst berechnet, der sich durch einen Lohnsteuerfreibetrag erhöht. Beim Elterngeld erfolgt die Berechnung aus dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz und beim Mutterschaftsgeld aus dem Nettoverdienst der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

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Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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