Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juni 10, 2026

Lieblingseis selbst gemacht: Mit der neuen Chilluxe Eismaschine von Russell Hobbs cremige Eiskreationen nach Wunsch

Handel, Dienstleistungen
Juni 10, 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wie sich Einzelhändler jetzt günstig vorbereiten

Immobilien
Juni 10, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar baut Baumhaus-Bereich zu Wellness- und Spa-Retreat um

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

Die beste Ernährung für deine Schilddrüse

Auto, Verkehr
Juni 10, 2026

Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

Logistik, Transport
Juni 10, 2026

Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 10, 2026

Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen – Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen – Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen - Markenrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Wenn zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte eine Abgrenzungsvereinbarung treffen, soll diese grundsätzlich zeitlich unbeschränkt gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Entscheidung des Landgerichts (LG) Braunschweig (Az.: 9 O 2637/12), hat das LG nun zur Geltung von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen Stellung genommen, die diese zur Vermarktung ihrer Produkte getroffen haben. Nach der Auffassung des Gerichts sollen Abgrenzungsvereinbarungen, die zwei konkurrierende Unternehmen zur Vermarktung ihrer Produkte treffen, grundsätzlich zeitlich unbeschränkt gelten. Ferner soll sich nach der Auffassung des Gerichts aus der im Fall zu beurteilenden Abgrenzungsvereinbarung auch kein ordentliches Kündigungsrecht der Vertragspartner ergeben.

Das LG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um eine Abgrenzungsvereinbarung ging, die zwei Spirituosenhersteller zur Vermarktung ihrer Produkte geschlossen hatten. Mit einer Vereinbarung hatten diese geregelt welcher Hersteller welche Farben zur Vermarktung der Produkte nutzen darf. Die Klägerin kündigte 2009 den Vertrag und wies darauf hin, dass sich die Marktverhältnisse in der Zwischenzeit geändert hätten. Ein Kündigungsgrund der Abgrenzungsvereinbarung ergebe sich aus dieser Veränderung des Marktes.

Neben der Auffassung des Gerichts, dass eine Abgrenzungsvereinbarung zeitlich unbegrenzt gelte, wies das Gericht auf darauf hin, dass im zu beurteilenden Fall bereits keine Veränderung des Marktes vorliege. Für die Klägerin sei es ferner zumutbar, sich auch weiterhin an die Vereinbarung zu halten. Es sei ihr insbesondere nicht verboten die Farbe Grün in kleinem Umfang zu verwenden. Außerdem habe die Vereinbarung dem wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin bisher nicht geschadet.
Kartellrechtliche Aspekte, welche die Unzulässigkeit der Vereinbarung begründen würden, lägen ebenfalls nicht vor.

Manchmal stellt die Vielfältigkeit des Markenrechts betroffene Unternehmen vor rechtliche Probleme. Das Auftreten auf dem Markt und die Verbindung des Produkts mit bestimmten Symbolen und Farben stellt oft eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Um keine Verstöße gegen bestehende Rechte zu begehen, sollten Unternehmen frühzeitig die Hilfe eines im Markenrecht versierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Bei Markenrechtsverletzung und der Durchsetzung möglicher Ansprüche kann dieser beratend zur Seite stehen.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 11 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert