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Die Verspätung kann teuer werden

Unternehmern drohen empfindliche Strafen, wird die Steuererklärung nicht pünktlich bis zum 31. Dezember eingereicht, warnt Steuerberater Burkhard Küpper, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf.

Die Verspätung kann teuer werden

Die Steuerberatungsgesellschaft Albers ist auf gewerbliche Mandate spezialisiert.

Wenn das Jahresende naht, haben Unternehmer vieles im Sinn: die letzten Aufträge abarbeiten, das neue Jahr vorbereiten, strategische Gespräche führen. Da wird kaum ein Gedanke an die Steuererklärung verschwendet, so dass dem Steuerberater häufig noch Unterlagen und Informationen fehlen, die für die Abgabe der Erklärung notwendig sind.

„Das kann teure Folgen haben“, warnt Burkhard Küpper. Der Steuerberater ist geschäftsführender Gesellschaft der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf und Experte für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von gewerblichen Mandanten. „Denn wer seine Steuererklärung 2012 nicht verpflichtend bis zum Stichtag am 31. Dezember erledigt, riskiert erhebliche Verspätungszuschläge.“ Bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer (nicht des Nachzahlungsbetrags) würden als Zuschlag fällig. Burkhard Küpper gibt ein Beispiel: „Bei einer Körperschaftsteuerfestsetzung von 30.000 Euro, von denen 28.000 Euro bereits im Voraus gezahlt wurden, beträgt der mögliche Verspätungszuschlag 3.000 Euro.“

Doch was ist neu daran? Die Finanzverwaltung hat nach Informationen der Steuerberatungsgesellschaft Albers die Software geändert, und die Verspätungszuschläge werden automatisiert in allen Fällen festgesetzt. „Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, ist das Wehklagen groß“, betont Steuerberater Jens Albers, Kanzleigründer und neben Burkhard Küpper ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Beratungshauses. „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Finanzverwaltung Anträgen zur Herabsetzung oder dem Erlass nur in besonderen Ausnahmefällen stattgibt.“

Der Beratungsexperte rät Unternehmen dazu, sich schnellstmöglich mit ihren Steuerberatern über die Steuererklärung 2012 auszutauschen und diese zu erledigen. „Der Dezember hat viel weniger Arbeitstage, die Steuerberater stehen hier zeitlich unter erheblichem Druck, und die Kanzleien haben nicht mehr viele freie Kapazitäten im letzten Monat des Jahres.“

Das Abgabeverhalten der Steuererklärungen wird sich auch auf anderen Ebenen Konsequenzen haben. „Nachdem in den letzten Jahren der Bundesanzeiger zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen Ordnungsgelder eingeführt hat, ist hier durch die neue gelebte Praxis der Verspätungszuschläge eine zweite Belastung für die Unternehmen entstanden“, betont Burkhard Küpper. „Aber es geht weiter. Die Finanzverwaltung arbeitet an Softwareverfahren, mit deren Hilfe automatisiert Informationen über das Abgabeverhalten der Mandanten gespeichert werden. Diese Daten werden dann für die Beurteilung, ob eine Betriebsprüfung stattfinden soll, mit herangezogen.“

„Die Finanzverwaltung hat durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung Erfassungszeiten im Finanzamt eingespart“, fügt Jens Albers hinzu. „Diese Überkapazitäten aus der Datenerfassung wurden der Betriebsprüfung zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Risiko einer Betriebsprüfung steigt also.“

Die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist eine auf gewerbliche Mandate spezialisierte Steuerberatung mit Sitz in Düsseldorf. Gegründet wurde die Gesellschaft als Einzelunternehmen bereits in den 1970er Jahren von Steuerberater Jens Albers. Geschäftsführender Gesellschafter sind Steuerberater Jens Albers und Steuerberater Burkhard Küpper, die seit 1994 zusammenarbeiten. Schwerpunkt der Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH ist, neben dem regionalen Geschäft, die Betreuung und Begleitung von Mandanten aus der Druckbranche und dem Schuheinzelhandel. Darin besitzt die Gesellschaft besondere Kenntnisse der Märkte und der spezifischen Mandantenbedürfnisse, kennt die Wirkungszusammenhänge der Branche und gehört deshalb besonders im Schuheinzelhandel zu den wenigen auf diesen Wirtschaftsbereich spezialisierten Steuerberatungen in Deutschland. Unter anderem haben Jens Albers und Burkhard Küpper, die einen betriebswirtschaftlichen Beratungsansatz pflegen und jede Steuerberatung immer vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ihrer gewerblichen Mandanten durchführen, für den Schuheinzelhandel die Formel „50/20/10“ entwickelt, mit deren Hilfe sie auf einen Blick den Erfolg eines Betriebs bewerten können. Als einzige Steuerberatung in Deutschland operiert die Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH mit einer Volldigitalisierung aller Belege, die in ein selbst entwickeltes und individuell programmiertes System automatisiert hochgeladen werden und dort für den dauerhaften Zugriff durch Berater und Mandanten hinterlegt sind. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.steuerberatung-albers.de.

Kontakt:
Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH
Patrick Peters
Zietenstraße 58-60
40476 Düsseldorf
0170 5200599
presse@steuerberatung-albers.de
http://www.steuerberatung-albers.de

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