Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Allgemeines zum Schadensersatz nach vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, wie stellt sich die Ausgangslage für Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter dar?

Fachanwalt Bredereck: Der Vermieter hat nach § 573 II Nr. 2 BGB das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darunter fallen natürlich alle nahe stehenden Angehörigen, wie die Tochter oder der Sohn, die nicht im Haushalt des jetzigen Vermieters leben müssen, aber auch weit entfernte Verwandte, zu denen allerdings eine enge persönliche und soziale Bindung bestehen muss oder bspw. Pflegekräfte.

Anne-Kristin Wolff: Wenn ich als Vermieter nun wegen Eigenbedarf kündige, der gar nicht besteht, was sind die Folgen?

Fachanwalt Bredereck: Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, der in Wahrheit nicht besteht, ist dem Mieter grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (BGHZ 89, 296, 302; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 – VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 m.w.N.(BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 -, juris). Beachten sollte man als Vermieter auch, dass man sich möglicherweise in eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB begibt, wenn vorsätzlich eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird, obwohl der Eigenbedarf gar nicht besteht.

Anne-Kristin Wolff: Was kann der Mieter von einem Vermieter verlangen, wenn die Kündigung wegen nachweisbar fehlenden Eigenbedarfs unwirksam ist?

Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich umfasst der Anspruch die gesamte Vermögenseinbuße, die dem Mieter durch die unwirksame Kündigung entstanden ist.
In erster Linie muss deswegen eigentlich die in Rede stehende Wohnung an den Mieter wieder herausgegeben werden bzw. der Besitz an der Wohnung wieder eingeräumt werden. Allerdings gestaltet sich das in den meisten Fällen als schwierig, da die in Streit stehende Wohnung zumeist schon weitervermietet ist.

Anne-Kristin Wolff: Muss der Vermieter dann Schadensersatz in Geld leisten, wenn die Wohnung schon weitervermietet ist?

Fachanwalt Bredereck: Ja, beispielsweise kann sich der Schadensersatz auf Kosten des Maklers für die neue Wohnung beziehen, aber auch auf die Zahlung einer Differenzmiete: „Nach alledem geht das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei davon aus, dass dem Kläger gegen die Beklagten ein Anspruch auf Ersatz der von ihm zur Anmietung der neuen Wohnung aufgewendeten Maklerkosten und der geltend gemachten Mietdifferenz zusteht“ (§ 280 Abs. 1 BGB).“(BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 313/08 -, juris). Selbstverständlich kann nur eine Mietdifferenz verlangt werden, wenn eine vergleichbare Wohnung angemietet wurde. Eine Höherwertigkeit der Wohnung geht zulasten des Mieters.

Anne-Kristin Wolff: Und wenn die neue Wohnung kleiner ist, aber im schlimmsten Fall ähnlich viel wie die alte Wohnung kostet?

Fachanwalt Bredereck: Dazu gibt es leider noch keine Rechtsprechung. Grundsätzlich ist bei Schadensersatz in Geld die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens (bspw. 110 m²/ 1.200EUR Miete) wie es sich ohne schädigendes Ereignis (Kündigung) darstellen würde und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (bspw. 80 m²/1.200EUR Miete) zu ersetzen. Hier wären quasi die 30m² weniger der Schaden. Fraglich ist dann wiederum, wie man diesen beziffert. Legt man Nettomiete pro m² der alten Wohnung zugrunde und berechnet danach den Schaden? Das müssen die Gerichte wohl noch entscheiden.

Anne-Kristin Wolff: Wie lange muss der Vermieter die „Differenzmiete“ zahlen?

Fachanwalt Bredereck: Die Mietdifferenz muss vom Vermieter für den Zeitraum gezahlt werden, bis eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter erfolgen konnte.

Anne-Kristin Wolff: Wer muss im Prozess beweisen, dass der Vermieter schuldhaft wegen Eigenbedarf gekündigt hat, obwohl kein Eigenbedarf besteht?

Fachanwalt Bredereck: Normalerweise muss derjenige die Tatsachen, die für ihn günstig sind beweisen. Der Mieter muss in diesem Fall also nachweisen, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgeschoben hat. Wenn er das allerdings tut, muss der Vermieter detailliert und ausführlich darlegen, dass eine Berechtigung zur Eigenbedarfskündigung vorlag (BGH, Urteil vom 18. Mai 2005 – VIII ZR 368/03 -, juris).

Anne-Kristin Wolff: Gesetzt den Fall der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs und stellt später fest, dass er aus verschiedenen Gründen die Wohnung nicht mehr für seine Angehörigen benötigt. Macht er sich dann auch schadensersatzpflichtig?

Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich muss der Vermieter den Mieter auf den Wegfall des Grundes hinweisen. Einige Gerichte sahen die Hinweispflicht mit Rechtskraft des Räumungsurteils an (wenn kein Missbrauchsfall vorliegt), andere Gerichte mit Räumung durch den Mieter. Der BGH entschied 2005, dass die Hinweispflicht mit Beendigung des Mietverhältnisses ende (BGH, Urteil vom 09. November 2005 – VIII ZR 339/04 -, BGHZ 165, 75-85). Stellt der Vermieter danach fest, dass er den Eigenbedarf nicht mehr benötigt, macht er sich nicht schadensersatzpflichtig.

12.01.2015

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert