Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Anfechtung eines Berliner Testaments

Anfechtung eines Berliner Testaments

Anfechtung eines Berliner Testaments

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Mit einem Widerruf kann ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) aufgehoben werden. Dazu muss der Widerruf dem Ehepartner aber wirksam zugehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder in der Regel als Schlusserben ein. Wird die Ehe geschieden, tritt im Regelfall die Unwirksamkeit des Testamentes ein. Allerdings können beide Parteien auch Verfügungen treffen, die für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung über die Scheidung hinaus sorgen.

So auch in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde. Ein Ehepaar hatte sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben und den Sohn zum Schlusserben eingesetzt. Zusätzlich vereinbarten sie, dass das Testament auch im Fall der Ehescheidung gelten solle. Zu der Scheidung kam es einige Jahre später. Der Mann heiratete noch einmal und errichtete mit seiner zweiten Frau ein notarielles Testament, im dem er u.a. den Widerruf des ersten Testaments erklärte. Dieser Widerruf ging der ersten Ehefrau allerdings nicht zu.

Als der Mann verstarb, kam es zum Erbstreit zwischen den beiden Frauen. Die zweite Ehefrau erklärte die Anfechtung des ersten Testaments, weil sie als Pflichtteilsberechtigte übergangen wurde. Das OLG Hamm gab ihr recht (Az.: 15 W 14/14). Das erste Testament sei zwar auf Grund des Nachtrags durch die Scheidung nicht unwirksam geworden und auch der Widerruf sei durch das neue Testament nicht wirksam erfolgt. Dennoch sei die Anfechtung erfolgreich. Denn als der Mann verstarb, sei die zweite Ehefrau pflichtteilsberechtigt gewesen. Dies sei in dem ersten Testament nicht berücksichtigt worden. Das OLG ging aber davon aus, dass der Erblasser seine zweite Frau nicht übergangen hätte. Die Anfechtung sei aber nur dann abzuweisen, wenn davon ausgegangen werden könnte, dass die letztwillige Verfügung auch bei Kenntnis der späteren Sachlage so getroffen worden wäre. Dafür gebe es in diesem Fall keine Anhaltspunkte.

Um spätere Erbstreitigkeiten auszuschließen, müssen bei der Errichtung eines Testaments viele Unwägbarkeiten bedacht werden. Besonders bei einem Berliner Testament, da es nicht einseitig geändert werden kann. Im Erbrecht versierte Rechtsanwälte können für ein „wasserdichtes“ Testament sorgen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert