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Anwalt für Arbeitsrecht: Fakten zur „Abfindung“ aus Stuttgart

Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart erklärt, wann Verhandlungen über eine Abfindung Sinn machen

Anwalt für Arbeitsrecht: Fakten zur "Abfindung" aus Stuttgart

Anwalt für Arbeitsrecht im Raum Stuttgart.

STUTTGART. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Arbeitsrecht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Zahlung einer Abfindung vor. Rechtsanwalt Matthias Bieringer, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, räumt in diesem Zusammenhang mit einer weit verbreiteten Fehleinschätzung auf: „Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem gehen viele Arbeitnehmer davon aus, eine Abfindung sei selbstverständlich, wenn ihnen durch den Arbeitgeber gekündigt wird.“ Rechtsanwalt Benedikt Schad ergänzt: „Auch umgekehrt gibt es für den Arbeitgeber keine Verpflichtung auf Zahlung einer Abfindung, wenn er einem Arbeitnehmer kündigt.“ Zugleich weisen die beiden Anwälte darauf hin, dass es wie bei vielen Regeln auch hier Ausnahmen gibt.

Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit, erklärt Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart

Zum einen kann u. a. in Sozialplänen oder Tarifverträgen eine Abfindungsregelung festgehalten sein. Zum anderen können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die freiwillige Zahlung einer Abfindung einigen. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kann dem Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes angeboten werden. „Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung nicht einverstanden sind, sollten jeden weiteren Schritt bedacht und gut überlegt gehen. Denn eine Kündigungsschutzklage zielt stets auf den Erhalt des Arbeitsplatzes. Eine Abfindung ist vor diesem Hintergrund zunächst kein Thema“, stellt Rechtsanwalt Bieringer klar. Allerdings wird sich ein Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit bei guten Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage im Rahmen eines Vergleichs auf eine finanzielle Abfindung einlassen. Für den Arbeitgeber kann diese wirtschaftlich sinnvoll sein. Denn auch ein verlorener Prozess ist ein finanzielles Risiko. Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich, muss der Arbeitgeber bei längerer Verfahrensdauer unter Umständen den Lohn für die Zeit zwischen Kündigung und Prozessende nachzahlen.

Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart rät im Falle einer Kündigung zu einer juristischen Beratung

Um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, eine Abfindung zu erhalten, bewerten zu können, ist juristischer Sachverstand gefragt. Der Kündigungsschutz ist ein starkes Instrument, um Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu bewahren. Er stellt bestimmte formale Anforderungen. Zudem müssen sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite Fristen eingehalten werden. „Die Aussicht auf eine finanzielle Abfindung ist umso höher, je schlechter die Aussichten des Arbeitgebers bei einer Kündigungsschutzklage sind. Um diese Chancen zu bewerten, macht eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht Sinn“, betont Rechtsanwalt Schad.

Rechtsanwalt Matthias Bieringer und Benedikt Schad haben ihren Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst. Mit dem Standort in Stuttgart erreichen die Anwälte Bieringer und Schad schnelle und gute Lösungen für die Mandanten.

Kontakt
BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Matthias Bieringer
Königsbau-Königstraße 26
70173 Stuttgart
0711 / 968 81 224
0711 / 968 81 229
kontakt@bss-arbeitsrecht.de
https://bss-arbeitsrecht.de

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