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„Appell ist gut, Vorschrift ist besser“

Haus & Grund Hessen: Verbindliche Grundsteuer-Hebesätze für Kommunen

"Appell ist gut, Vorschrift ist besser"

Wiesbaden/Frankfurt, 18. Oktober 2021 – „Die Kommunen müssen per Verordnung verpflichtet werden, die vom Land ermittelten Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer anzuwenden.“ Das fordert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen (https://www.hausundgrundhessen.de). Finanzminister Michael Boddenberg hatte bei der Beratung der Grundsteuer-Neuregelung im hessischen Landtag an die 423 Kommunen appelliert, die Änderungen nicht zur Sanierung ihrer Kassen zu nutzen. Vielmehr sollten sie die Liste anwenden, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz definiert, mit dem ihre Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Ehrhardt: „Ein Appell ist gut, eine Vorschrift ist besser.“

„Die Kosten für Wohnen sind enorm gestiegen – allein schon wegen der aktuell schier explodierenden Energiepreise“, sagt der Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Verbindliche Hebesätze können ein Beitrag zu einer Art Nebenkostenbremse leisten, denn die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden.“ Die Liste der Hebesätze müsse für bindend erklärt werden, wenn die von Boddenberg zitierte parteiübergreifende Einigkeit tatsächlich vorhanden sei, mit der Neuordnung der Grundsteuer keine zusätzlichen Erträge für die Kommunen zu schaffen.

Ehrhardt wiederspricht dem Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main
069 72 94 58
info@hausundgrundhessen.de
www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
hausundgrundhessen@rfw-kom.de
http://www.rfw-kom.de

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