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November 4, 2026

Alvarez & Marsal Wettbewerbsindex 2026 Branchenfokus Konsumgüter: Konsumgüterindustrie führt Wettbewerbsindex an

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November 4, 2026

KI im Recruiting: STAFF UNITE verbindet ATS, CRM und intelligentes Kandidatenmatching in einer Lösung

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Diabetiker leiden häufiger an schwerer Parodontitis

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November 4, 2026

F5-Studie: Sensible Branchen und deutsche Unternehmen schlecht vor Quantenangriffen geschützt

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TANAKA entwickelt bleifreies Quantenpunktmaterial für die Infrarotsensorik in Zusammenarbeit mit der Universität Nagoya

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November 4, 2026

StartUp revolutioniert lokales Marketing für die Gastronomie: TrustDino One ist live

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140 Jahre Bohnebeitel – Wurstabend am 11.11.

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November 4, 2026

Promotionbasis startet Recruiting-Automatisierung mit KI-Unterstützung und Voice-AI-Telefoninterview

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Schlange, Gecko & Co. als Haustier: Das ist erlaubt

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November 4, 2026

Generalüberholte KI-GPUs in Deutschland kaufen: Preise, Lebensdauer und Exportkontrolle bei Bargain Hardware

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Asahi Kasei und Power to Hydrogen vereinbaren Zusammenarbeit zur Kommerzialisierung der AEM-Wasserelektrolyse

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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden

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November 4, 2026

Gerresheimer setzt für komplexe Spritzgussplanung erneut auf GANTTPLAN

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Bußgeld für Nutzung von Navi-Fernbedienung +++
Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Köln entschieden. Bei der Navi-Fernbedienung handele es sich um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von Paragraf 23 Absatz 1a StVO (Az. III-1 RBs 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

+++ Filmen von Verkehrskontrolle wird bestraft +++
Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht München einen 21-Jährigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt. Der junge Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle heimlich mit seinem Smartphone die Kommunikation mit den Polizeibeamten gefilmt.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

+++ 83-seitige AGB nicht zu lang +++
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters PayPal sind nicht per se zu lang. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgericht Köln, welches entschieden hat, dass allein der erhebliche Umfang Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht zu deren Unwirksamkeit führe (Az.: 6 U 184/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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0211-963 2560
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Klaarkiming Kommunikation
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Steinberg 4
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