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Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

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September 1, 2026

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Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

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Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

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Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

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Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

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Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

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Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

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Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

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September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Vorsicht beim Überholen eines Pferdes +++
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen eines Pferdes einen Zwei-Meter-Abstand einhalten müssen, auch wenn Reiter und Tiere den Radweg verbotswidrig nutzen. Zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung, aber auch ein Radfahrer müsse bei einem Pferd immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise rechnen. Der Radfahrer hatte statt der erforderlichen zwei Meter nicht mal einen Meter Abstand gehalten und wurde vom Huf eines ausschlagenden Pferdes getroffen. Dennoch traf ihn im konkreten Fall eine hälftige Mitschuld (Az.: 4 O 10/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal.

+++ Wer bringt das Päckchen? +++
Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 8 C 2.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.

+++ Steuerhinterziehung mit Folgen +++
Eine beharrliche und über Jahre andauernde Steuerhinterziehung eines Arztes berechtigt die zuständige Behörde, dem Arzt die Approbation zu entziehen. Das nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Im vorliegenden Fall arbeitete der Arzt für eine GmbH und rechnete seine Honorareinnahmen über die Konten der GmbH ab, anstatt diese als eigene Einnahmen zu versteuern (13 A 296/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG NRW.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
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Steinberg 4
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