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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Keine Aufklärung über Notstromfunktion +++
Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben. Damit die Anlage funktioniert, muss Strom aus dem öffentlichen Netz bereitstehen: Bei Stromausfall schaltet sich die PV-Anlage automatisch ab. Das Ehepaar war der Ansicht, auf diesen Umstand hätte der Anbieter der Anlage sie hinweisen müssen – das Gericht war anderer Meinung (Az.: 6 O 79/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-februar-2023/).

+++ Geld zurück für Online-Glücksspieler +++
Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Oberlandesgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter nun zur Erstattung des verlorenen Einsatzes verurteilt, denn in Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten (Az.: 9 U 3/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/online-glucksspieler-bekommt-geld-zuruck-220099.html).

+++ Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall +++
Ein Angestellter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer, wonach eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann. Es sei aber im konkreten Fall nicht aufklärbar gewesen, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich angesteckt hatte (Az.: S 12 U 188/2).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Speyer (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/JURE230043319).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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