Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 16, 2026

Schwierig sind immer die anderen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Pfand: Annahmepflicht auch für zerdrückte Dosen +++
Supermärkte müssen Einweg-Dosen, die als pfandpflichtig erkennbar sind, auch dann zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart zulasten des Discounters Lidl entschieden. Das Verpackungsgesetz stelle keine Anforderungen an den Zustand der zur Rückgabe angebotenen Dosen (Az.: 2 U 32/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2023-07/olg_stuttgart_15.06.2023_az._2_u_32-22.pdf).

+++ Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen +++
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Voraussetzung sei lediglich, dass die Leistungen dem Mieter zugutekämen und die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 24/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/steuerermaessigung-fuer-die-inanspruchnahme-haushaltnaher-dienstleistungen-durch-mieter/).

+++ 17 Sekunden ist zu spät… +++
Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Erscheinen die erforderlichen Angaben in einem Werbeclip auf Facebook erst nach 17 Sekunden, ist dies nicht ausreichend. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Lübecker Landgerichts. Denn möglicherweise werde das Video gar nicht so lange angeschaut (Az.: 13 HKO 36/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck (https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGLuebeck/Presse/Medien/Meldungen/Entscheidung_Facebookwerbung.html?nn=442750c1-1db3-4af7-aad4-6e464ee394c7).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert