Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Tourismus, Reisen
Juni 3, 2026

Urlaub mit Hund – neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Die Entstehung des Silica Valley in Bahia

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Beton-Pumpen-Service & Verleih löst alle Probleme

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

SEPPmail auf der Public-IT-Security 2026: sichere E-Mail-Kommunikation für Behörden und öffentliche Verwaltung

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Riester-Klausel gekippt +++
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die Versicherern erlaubte, bei einer fondsgebundenen Riester-Rente den sogenannten Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – einseitig nach unten anzupassen. Die Klausel sah vor, dass der Versicherer die Rente senken darf, wenn bestimmte wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen eintreten, wie z. B. eine stark gestiegene Lebenserwartung oder sinkende Kapitalrenditen. Eine Verpflichtung, die Rente bei später verbesserten Bedingungen wieder zu erhöhen, war jedoch nicht vorgesehen. Genau diese Einseitigkeit störte die Richter, denen eine verbindliche Rückanpassung fehlte. Für Versicherte heißt das: Sollte ihr Vertrag eine solche Kürzungsklausel enthalten, könnte die ursprünglich zugesagte Rentenhöhe künftig wieder gelten und bereits erfolgte Kürzungen womöglich rückgängig gemacht werden. Je nach Vertrag können es dreistellige monatliche Beträge sein, die Versicherungskunden nun von ihren Versicherern zurückverlangen können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verträge aber grundsätzlich wirksam bleiben (Az.: IV ZR 34/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025227.html).

+++ Grundrente – Anrechnung nur bei Verheirateten +++
Wer verheiratet ist und Grundrente bezieht, muss eine Kürzung seiner Rente hinnehmen, wenn der Ehepartner genug Geld hat, um beide über die Runden zu bringen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches mitteilt, dass das nicht für andere Lebensgemeinschaften gilt (Az.: B 5 R 9/24 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025_27.html).

+++ Führerschein durch Täuschung erlangt – sofortiger Entzug +++
Nach dem dritten Fehlversuch in der theoretischen Führerscheinprüfung schickte eine Kandidatin eine andere Frau, die die Prüfung in ihrem Namen erfolgreich ablegte. Die Täuschung flog auf und die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihr die Fahrerlaubnis. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg laut ARAG Experten entschied: Wird eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt, kann die Fahrerlaubnis regelmäßig widerrufen werden. Der sofortige Entzug rechtfertigt sich direkt aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen (Az.: 12 ME 92/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/591b334f-01de-4c19-9c28-ad8b9e064b00).

+++ Arzt muss nicht über Kostenerstattung aufklären +++
Ein Arzt muss nur über die Kostenübernahme einer Operation aufklären, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal, welches ferner ausführte, dass bei Privatpatienten zudem der Grundsatz gelte, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und nach der Kostenübernahme erkundigen müssen (Az.: 2 S 75/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-november-2025).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert