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Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Entschädigung für Gerichtstermin +++
Wer vor Gericht erscheinen muss, erhält eine Entschädigung, wenn er dadurch Arbeitsstunden versäumt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen, wonach es allerdings maximal 25 Euro pro Stunde gibt, auch wenn Belege einen höheren Verdienstausfall nachweisen (Az.: L 1 JVEG 600/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Thüringen (https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001626981).

+++ Verpflegungspauschale für 2,1 Kilometer +++
Eine Beamtin im Dienst der Deutschen Bundesbank musste regelmäßig Dienstreisen zur Überprüfung einer Bank in der Nähe unternehmen. Die Bank lag Luftlinie 1,9 Kilometer entfernt. Hierfür verlangte die Beamtin ein Tagegeld für den Verpflegungsmehraufwand. Dieser wurde ihr zunächst verweigert, da die Distanz unter zwei Kilometern und damit zu gering sei. Letztendlich gab ihr nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesverwaltungsgericht jedoch Recht, da die Entfernung nicht nach der Luftlinie zu bemessen sei, sondern die mit einem Fahrzeug zurücklegbare kürzeste Entfernung maßgeblich ist. Dies waren hier 2,1 Kilometer (Az.: 5 C 9.24 ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG (https://www.bverwg.de/pm/2025/92).

+++ Gassi gehen ist kein Arbeitsunfall +++
Der Geschäftsführer eines Unternehmens stolperte auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes. Hierbei verletzte er sich und wollte diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Laut ARAG Experten hat das Sozialgericht Dortmund diesem nicht stattgegeben, da das Mitführen des Hundes keinen wesentlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweise. Dabei half auch die Tatsache nicht, dass der Hund als Forderungsmanager auf der Website geführt wurde (Az.: S 18 U 347/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des SG Dortmund (https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/sg_dortmund/j2025/S_18_U_347_24_Urteil_20250707.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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