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August 13, 2026

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August 13, 2026

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August 13, 2026

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August 13, 2026

Zuschüsse sinken – Vorsorge wird wichtiger

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August 13, 2026

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Auto, Verkehr
August 13, 2026

Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?

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August 13, 2026

SEPPmail übernimmt CyberPilot und beginnt den Ausbau einer führenden europäischen Plattform für E-Mail-Security

Handel, Dienstleistungen
August 13, 2026

Nachfolge frühzeitig geregelt: Fabian Riesen übernimmt zum 1. Januar 2027 die Geschäftsführung der Millennium Trading AG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 13, 2026

Fast Finance Pay Corp. mit starker Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2026 und weiteren Wachstumsimpulsen

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August 13, 2026

starkes H1 2026 als fokussiertes Pure-Play-Aerospace-Unternehmen

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August 13, 2026

Vladlena Dizik und Oleksandr Mialkovskyy – Wie zwei der renommiertesten Designer der Ukraine in Deutschland ein neues Kapitel beginnen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Heiße Asche in der Biotonne entsorgt +++
Wer in seiner Biotonne Kaminasche entsorgt, muss die Kosten für den Löscheinsatz zahlen, wenn diese Feuer gefangen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, wonach die Gemeinde Wettenberg Feuerwehrgebühren für einen Löscheinsatz verlangen durfte. Der in Anspruch Genommene habe den Brand grob fahrlässig verursacht, indem er Kaminasche in einer Biotonne entsorgt habe, die in der Nähe brennbarer Materialien stand (Az.: 2 K 1652/22.GI).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gießen (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/feuerwehrgebuehren-fuer-loescheinsatz-nach-entsorgung-von-kaminasche-in-biotonne-rechtmaessig).

+++ Keine Pfändung des Autos wegen Platzangst +++
Das Finanzgericht Münster hat laut ARAG Experten die Vollziehung der Pfändung eines Pkw aufgehoben und ausgesetzt, weil der Eigentümer des Autos unter Agoraphobie – Platzangst – leidet. Der Betroffene hatte geltend gemacht, wegen seiner Agoraphobie falle es ihm schwer, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, sich in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten oder allein mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen. Daher sei das Kfz möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen unpfändbar (Az.: 4 V 2500/25 AO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des FG Münster (https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/4_V_2500_25_AO_Beschluss_20251219.html).

+++ Beinahe-Unfall reicht nicht für Arbeitsunfall +++
Ein Bahnmitarbeiter nahm an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartete eine Kollision. Er machte daraus resultierende psychische Beschwerden als Arbeitsunfall geltend, jedoch ohne Erfolg. Der Zug passierte den Übergang langsam. Es entstand lediglich ein geringer Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Nach Auskunft der ARAG Experten lehnte das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, da es bereits an einem zur Verursachung eines psychischen Gesundheitsschadens geeigneten Unfallhergang fehle. Selbst wenn man aber unterstellte, es liege ein entsprechend geeignetes Geschehen vor, sei das LSG nicht überzeugt davon, dass bei dem Mann ein unfallbedingter psychischer Gesundheitserstschaden vorlag (Az.: L 6 U 32/20 ZVW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/179417).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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www.ARAG.de

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