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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kulanzleistung darf an Bedingungen geknüpft sein +++
Kurz nach Ablauf der Gewährleistung ging der Kühlschrank eines Ehepaares kaputt, woraufhin der Hersteller aus Kulanz eine Gutschrift in Höhe von knapp 500 Euro für den Kauf eines neuen Geräts anbot. Voraussetzung: Das alte, defekte Gerät muss zurückgegeben werden. Beim Kauf eines neuen Kühlschranks für rund 1.300 Euro, von denen die versprochene Gutschrift abgezogen wurde, verweigerte das Paar allerdings die Herausgabe des alten Kühlschranks. Daraufhin verlangte der Händler den gewährten Rabatt zurück und forderte die Käufer auf, den vollen Betrag für das Gerät zu bezahlen. Der Fall landete vor Gericht. Das Amtsgericht München bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten das Vorgehen des Händlers: Die Kulanzleistung war an die Rückgabe des Altgeräts gebunden, und da Kulanz freiwillig ist, dürfen solche Bedingungen gestellt werden. Wer die Vorteile einer Kulanzregelung in Anspruch nimmt, muss daher auch die damit verbundenen Voraussetzungen erfüllen (Az.: 172 C 24940/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2026/16.php).

+++ Zu hohe Zinsen können sittenwidrig sein +++
Ein Mann lieh einer Bekannten 30.000 Euro und behauptete später, es seien monatliche Zinsen von 5.000 Euro vereinbart worden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, das darin ein sittenwidriges Geschäft sah, weil der Betrag einem extrem hohen Zinssatz von etwa 200 Prozent jährlich entsprochen hätte. Solche überhöhten Zinsen stellen Wucher dar und machten die Vereinbarung insgesamt unwirksam. Der Mann konnte daher keine entsprechenden Zinsen verlangen. Eine nachträgliche Reduzierung auf ein zulässiges Maß an Zinsen kam ebenfalls nicht in Betracht. Entscheidend war zudem, dass er die problematischen Umstände der Bekannten hätte erkennen müssen, insbesondere eine mögliche finanzielle Notlage der Darlehensnehmerin (Az.: 7 I 1/26).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001641884).

+++ Jahrelang nichts getan – Anspruch verwirkt +++
Eine Grundstückseigentümerin wollte gegen eine möglicherweise zu hohe Garage auf dem Nachbargrundstück vorgehen, obwohl diese bereits seit über 50 Jahren dort gestanden hatte. Laut ARAG Experten entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch, dass ein solcher Anspruch verwirkt ist, da über Jahrzehnte hinweg kein Widerspruch eingelegt wurde und dadurch ein berechtigtes Vertrauen des Nachbarn auf den Fortbestand der Garage entstanden war. Selbst wenn die Garage ursprünglich rechtswidrig gewesen sein sollte, könne nach so langer Zeit kein Einschreiten mehr verlangt werden, da die frühere Duldung durch den Vorbesitzer des Grundstücks auch der jetzigen Eigentümerin zugerechnet wird (Az.: 1 LA 47/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/998906ff-061f-48e9-8d39-118258069140).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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