Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 30, 2026

Souveraineté industrielle et stabilité politique au cœur du Discours du Trône de SM le Roi Mohammed VI

Allgemein
Juli 30, 2026

HeyFinders: Erste GEO-first Agentur aus Wien

Umwelt, Energie
Juli 30, 2026

EEAktuell wertet 9.898 Berechnungen zu Solar, Speicher, Wärmepumpe aus

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 30, 2026

Wenn der Chef unersetzlich wird: Unternehmer-Helden setzt auf Freiheits-Architektur® für Handwerksunternehmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 30, 2026

Ein Jahr Gut Aiderbichl Katzenland

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 30, 2026

PAC-Analyse: Intent-Driven Telcos erschließen neue Wertschöpfung jenseits reiner Konnektivität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 30, 2026

SYZYGY Gruppe: Planmäßiger Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr bestätigt Prognose für das Geschäftsjahr 2026

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 30, 2026

Swimming-Pool im Garten: Was Verbraucher wissen sollten

Allgemein
Juli 30, 2026

Lokales Sichtbarkeitssystem erweitert Webseiten gezielt für mehr regionale Google-Sichtbarkeit

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 30, 2026

Warum der erste Eindruck trügt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 30, 2026

Fast jeder dritte Ausbildungsvertrag wird gelöst

Logistik, Transport
Juli 30, 2026

Schiffsentgasung – Emissionen reduzieren und Nachhaltigkeit erhöhen

IT, NewMedia, Software
Juli 30, 2026

NoSpamProxy Server Version 16 ab sofort verfügbar

IT, NewMedia, Software
Juli 30, 2026

Initiative Cloud Services Made in Germany begrüßt Expertize, NETZFABRIK, RACK26 und Vantarion

ARAG, stimmt das?

ARAG Experten mit interessanten Urteilen für Wanderer

ARAG, stimmt das?

Gibt es Schadensersatz bei einem Unfall auf einer Waldwanderung?
Über Baumwurzeln stolpern, auf nassem Laub ausrutschen oder sich an einem herunterhängenden Ast stoßen: Wer im Wald wandern geht, muss mit waldtypischen Gefahren leben. Dabei gehört das Risiko, das die Bewegung in der Natur mit sich bringt, zum allgemeinen Lebensrisiko. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, bei dem ein Wanderer durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde und von der Stadt Thale 200.000 Euro Schadensersatz verlangte. Seiner Ansicht nach sei die Stadt als Besitzerin des Waldes nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Denn es war deutlich erkennbar, dass der Baum abgestorben war und längst hätte gefällt werden müssen. Doch die Richter waren anderer Meinung und betonten, dass eine Waldwanderung auf eigene Gefahr geschehe und umstürzende Bäume zu den waldtypischen Gefahren gehörten, mit denen man bei dieser Freizeitaktivität rechnen müsse. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Unfall auf einem touristisch beworbenen Wanderweg passiert ist (Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 2 U 66/20).

Wer zahlt, wenn die Bergrettung zum Einsatz kommt?
Das hängt laut ARAG Experten davon ab, ob es sich um eine Rettung oder eine Bergung handelt. Ein medizinisch notwendiger Rettungseinsatz – beispielsweise, weil ein Wanderer bei einem Sturz das Bein gebrochen hat – wird in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt. Eine Bergung hingegen, bei der der Wanderer in keiner lebensbedrohlichen Lage ist, geht meist auf das Konto des Kraxlers. In einem konkreten Fall musste eine unerfahrene Wanderin für einen Helikopter-Shuttle der Bergrettung rund 8.500 Euro aus eigener Tasche zahlen, weil es ihre eigene Entscheidung war, ihre Bergtour aus Angst vor einem Sturz zu beenden. Begleitet wurde sie von einem erfahrenen Alpinisten, den sie auf einem Dating-Portal kennengelernt hatte. Beide entschlossen sich zu einem privaten Ausflug in die Berge. Doch die romantische Bergtour wurde aufgrund einer gesperrten Passage zur riskanten Kletterpartie. Bei einsetzender Dunkelheit kapitulierte die unerfahrene Frau und wollte nicht weitergehen. Gemeinsam entschloss sich das Paar, die Bergrettung zu rufen. Die Kosten für die Flugrettung wollte die Gerettete allerdings ihrem Dating-Match aufs Auge drücken. Immerhin sei er ein erfahrener Guide, der die Wanderung angeführt und die Route ausgesucht hatte, wodurch sie erst in diese missliche Lage gekommen sei. Doch die Richter waren anderer Ansicht und erinnerten daran, dass im Gebirge das Prinzip der Eigenverantwortung gelte. Dass ihr Dating-Partner die Führung übernommen hatte, sei eine Gefälligkeit des täglichen Lebens (Landgericht München I, Az.: 27 O 3674/23).

Ist eine betriebliche Wanderung unfallversichert?
Ob beim Betriebssport, auf einer Betriebsfeier oder während der Arbeit: Wer sich dabei verletzt, genießt in der Regel den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass es stets einen Unternehmensbezug geben muss. Und der ist nicht allein deshalb gegeben, weil einige Kollegen der gleichen Firma gemeinsam an einer Bierwanderung teilnehmen. In diesem Fall war ein Sportverein Ausrichter dieser sieben Kilometer langen Wanderung, die die Teilnehmer von Bierstation zu Bierstation führte. Eine Buchhalterin aus der Kollegen-Runde hatte zwar die Wanderung heil überstanden, stürzte jedoch beim abendlichen Ausklang und verletzte sich am Unterarm. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich erfolgreich, die Kosten für den Unfall zu übernehmen, da es sich um eine private Unternehmung einiger Kollegen handelte. An der Wanderung hatten 2.500 Personen teilgenommen. Es war also kein eigenständiger Betriebsevent mit dem Zweck, die Betriebsverbundenheit zu stärken, sondern eine von einem Sportverein organisierte Großveranstaltung (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 9 U 205/16).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 34 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert