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ARAG Umfrage zeigt große Wissenslücken bei Kinderrechten

YouGov: Nur jeder Fünfte weiß genau, wohin er sich im Ernstfall wenden kann

ARAG Umfrage zeigt große Wissenslücken bei Kinderrechten

ARAG Umfrage zeigt große Wissenslücken bei Kinderrechten

Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag des Rechtsschutzversicherers ARAG macht deutlich: Obwohl viele Erwachsene in Deutschland grundlegende Kinderrechte kennen, bestehen erhebliche Wissenslücken – sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Frage, an wen man sich wenden kann, wenn Kinderrechte verletzt werden. Nur jeder Fünfte der Befragten (18 Prozent) gibt an, im Ernstfall genau zu wissen, welche Anlaufstellen es gibt. Zudem haben 20 Prozent nach eigenen Angaben bereits selbst erlebt, dass Kinderrechte im Alltag nicht ausreichend beachtet wurden – mehr als jeder Vierte (27 Prozent) hat entsprechende Fälle bei anderen mitbekommen. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer sieht die ARAG in diesen Ergebnissen einen klaren gesellschaftlichen Handlungsauftrag.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September befragte das Marktforschungsunternehmen YouGov im Auftrag der ARAG im Juli 2026 mehr als 2.000 Erwachsene in Deutschland zu ihrem Wissen über Kinderrechte, ihrer persönlichen Erfahrung mit dem Thema und Reaktionsmöglichkeiten im Ernstfall. Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeichnen ein aufschlussreiches Bild: Viele kennen die wichtigsten Kinderrechte dem Namen nach – doch sobald es um rechtliche Grundlagen oder konkrete Hilfsangebote geht, zeigen sich deutliche Lücken.

Bekannte Rechte, unbekannte Grundlagen
Das Recht auf Bildung (73 Prozent) und das Recht auf gewaltfreie Erziehung (62 Prozent) gehören zu den bekanntesten Kinderrechten in Deutschland. Gleichzeitig sehen jeweils 40 Prozent der Befragten genau in diesen Bereichen den größten Verbesserungsbedarf – ein Befund, der sich mit dem Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerks deckt. Besonders aufschlussreich ist dabei eine verbreitete Fehlannahme: Rund 35 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Kinderrechte ausdrücklich als eigener Artikel im Grundgesetz verankert sind. Tatsächlich leiten sich die Kinderrechte in Deutschland aus den allgemeinen Grundrechten und der UN-Kinderrechtskonvention ab – ein eigener Grundgesetzartikel fehlt bislang.

Orientierungslücke im Ernstfall
Besonders alarmierend ist ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur 18 Prozent der Befragten wissen nach eigener Aussage genau, an wen sie sich wenden können, wenn Kinderrechte verletzt werden oder ein Kind Schutz und Unterstützung benötigt. Gleichzeitig geben 20 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben an, bereits selbst erlebt zu haben, dass Kinderrechte im Alltag nicht ausreichend beachtet wurden. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) hat entsprechende Fälle bei anderen mitbekommen. Diese Diskrepanz zwischen persönlicher Betroffenheit und fehlendem Orientierungswissen macht deutlich: Es braucht mehr Aufklärung darüber, welche Hilfsangebote es gibt und wie Erwachsene im Ernstfall handeln können.

Rechtsschutz bedeutet auch Kinderschutz
Für die ARAG sind diese Ergebnisse mehr als eine Momentaufnahme. „Kinderrechte sind keine abstrakten Versprechen – sie müssen im Alltag gelebt und geschützt werden. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer ist es unser Anspruch, Menschen zu helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Dass dies auch für die Rechte von Kindern gilt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeigen uns, dass hier noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht und dass wir als Gesellschaft gemeinsam handeln müssen“, erklärt Dr. Renko Dirksen, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE.

Wissen, wohin man sich wenden kann
Um die bestehende Orientierungslücke bei Verstößen rund um Kinderrechte zu schließen, stellen die ARAG Experten in einer parallel veröffentlichten Verbraucherinformation (https://arag-com-cms.arag.com/de/verbraucherinformation/kinderrechte-verletzt-wo-gibt-es-hilfe-/) konkrete Hilfestellungen bereit: Welche Anlaufstellen gibt es? Wann sollten Behörden eingeschaltet werden? Und wie können Erwachsene Kinderrechte im Alltag aktiv stärken? Diese Hilfestellungen richten sich an Eltern, Erziehende und alle, die im Alltag Kontakt zu Kindern haben – und zeigen, dass Handeln oft einfacher ist, als viele denken.

Informationen zur Studie
Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 10. und 13. Juli 2026 insgesamt 2095 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Detailergebnisse aus der Studie stehen auf der Pressemitteilungsseite (https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00799/) als pdf zum Download bereit.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Kontakt
ARAG SE
Kathrin Köhler
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-2225
www.ARAG.de

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