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Von der Idee zur fertigen Markenwelt: Regensburger Agentur entwickelt FUX® und sucht den passenden Unternehmer

ARAG Verbrauchertipps

Link-Löschung/Energiekosten/Halteverbot

ARAG Verbrauchertipps

Verletzende Links: Muss Google suchen?
Wer ihren Namen bei Google eingibt, wird schnell fündig: Als erstes Ergebnis spuckt die Internetsuchmaschine einen Artikel aus, in dem drei Unimitarbeiter als Islamhasser und Rassisten beschimpft werden. Dabei gab es keine Aussage der Betroffenen, die diese schweren Anschuldigungen rechtfertigten. Sie sahen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und wehrten sich, indem sie von Google die Löschung des Links verlangte. Den konkreten Link zum Artikel als Suchergebnis sperrte der Konzern sofort. Doch wie so oft, war der Artikel längst im Netz gestreut, so dass es unzählige Beiträge Dritter gab, die die Beschimpfung weiterführten. Dafür war Google hingegen nicht mehr verantwortlich. Laut ARAG Experten ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, von Dritten ins Netz gestellte Beiträge zu suchen und zu überprüfen, ob eine Pesönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Es ist Sache der Betroffenen, Google die konkreten Links mitzuteilen, durch die sie rechtswidrig in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Erst dann ist der Suchmaschinenbetreiber in der Pflicht, diese zu entfernen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 2/15).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Stromkosten dürfen nicht abgewälzt werden
ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Energieversorger grundsätzlich nur demjenigen eine Rechnung für Stromkosten stellen darf, der den Strom auch tatsächlich verbraucht hat. Stehen Zahlungen aus, beispielsweise weil ein Untermieter als Vertragspartner des Stromversorgers nicht gezahlt hat, können die ausstehenden Kosten nicht einfach auf den Hauptmieter übertragen werden. In einem konkreten Fall handelte es sich beim Hauptmieter der Wohnung um eine Firma, die einem Mitarbeiter die Wohnung mit Einverständnis der Hausverwaltung untervermietet hatte. Als diese den Mietvertrag kündigte, wandte sich das Versorgungsunternehmen an die Firma als Hauptmieter, um die noch ausstehenden Stromkosten einzutreiben. Doch die Firma weigerte sich, für den Stromverbrauch des Mitarbeiters aufzukommen. Zu Recht, wie die ARAG Experten informieren. Denn da bereits im Hauptmietvertrag festgehalten wurde, dass die Wohnung nur an den namentlich genannten Mitarbeiter untervermietet wird, ist dieser auch Vertragspartner des Energieversorgers und muss für offen stehende Kosten geradestehen (Amtsgerichts München, Az.: 222 C 29041/14).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Falschparker haften bei Unfällen
In Zeiten immer knapper werdender Parkplätze wird das Risiko, sich in ein eingeschränktes Haltverbot zu stellen, von Autofahrern oft in Kauf genommen. Doch die ARAG Experten raten dringend ab, sich diese Angewohnheit zu eigen zu machen, denn die kann teuer werden. Zum einen droht natürlich ein saftiges Bußgeld für das falsche Parken. Viel belastender für die Geldbörse wird es jedoch, wenn das geparke Fahrzeug beschädigt wird. In einem konkreten Fall touchierte ein Motorrad-Fahrschüler ein im Halteverbot abgestelltes Auto. Der Lack war ab! Die Versicherung der Fahrschule ließ den Autohalter aber auf 25 Prozent des Schadens sitzen. Nach Auskunft der ARAG Experten geht diese Mithaftung in Ordnung. Denn einerseits war das Fahrzeug falsch geparkt, da im eingeschränkten Halteverbot nur das Ein- und Ausladen gestattet ist. Zum anderen war der Wagen ein Hindernis für den fließenden Verkehr, was zu dieser typischen Gefahrensituation geführt hat (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 4486/14).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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ARAG SE
Brigitta Mehring
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