Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Wero jetzt auch am POS

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

So viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht mehr – für viele Unternehmer beginnt das eigentliche Problem erst danach

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

Beziehungen zwischen Marokko und Spanien: Rabat präzisiert seinen Standpunkt

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Gaming mit 200 Hz, KI-gestütztem Ambiglow und USB-C: der Philips Evnia 34M2C5601QA

Tourismus, Reisen
September 11, 2026

Segeln ohne eigenes Boot: Sailwiz.com macht Segelreisen und nautische Ausbildung für jedermann zugänglich

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 11, 2026

partnersuche.dating: Neues Vergleichsportal schafft Orientierung im wachsenden Markt der Online-Partnersuche

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Jungen Männern wurde ihre Rolle genommen. Jetzt holen sie sie sich zurück.

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Stress bewältigen mit Achtsamkeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Wie viel Geld verbrennst Du für Supplements?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Ein Jahr statt drei: Privatinsolvenz in Irland endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt

IT, NewMedia, Software
September 11, 2026

CoreView auf der it-sa 2026: Microsoft-365-Sicherheit als Fundament für den KI-Einsatz

Auto, Verkehr
September 11, 2026

EU-weite Fahrverbote ab 2029: Was sich für Deutsche mit Führerscheinentzug wirklich ändert

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Halt finden in unsicheren Zeiten

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

ARAG Verbrauchertipps

Bagatellschäden/Knöllchen/nasses Laub/Testamentsurkunde

Wann zahlt der Mieter für Bagatellschäden?
Laut BGB muss ein Vermieter Reparaturen einer Mietsache aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs oder altersbedingten Verschleißes übernehmen. Diese Pflicht kann er jedoch in begrenztem Rahmen durch eine so genannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dem Mieter auferlegen. Ein Beispiel: „Der Mieter hat die Kosten für kleine Instandsetzungen bzw. zur Beseitigung von Bagatellschäden bis zu einem Betrag von insgesamt 75 Euro pro Einzelreparatur selbst zu tragen.“ Fehlt im Mietvertrag eine solche Klausel, ist der Mieter laut ARAG Experten nicht zur Zahlung von Kleinreparaturen verpflichtet. Für alle Kleinreparaturen eines Jahres liegt die Grenze bei 150 bis 200 Euro, früher waren es 300 bis 400 Mark, oder acht bis zehn Prozent der Jahresmiete (BGH, Az.: VIII ZR 91/88, VIII ZR 38/90, VIII ZR 129/91). Eine Mietvertragsklausel, die darüber hinausgeht, ist rechtlich nicht wirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ist die Klausel im Vertrag wirksam, muss der Mieter aber nur die Reparaturen bezahlen, die den vereinbarten Wert nicht übersteigen. Er muss also nicht anteilig zahlen, wenn die Rechnung des Handwerkers höher als die Kostengrenze für die Einzelreparatur ist.

Download unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Wenn der Chef das Knöllchen zahlt…
Paketzusteller gehören zu den chronischen Falschparkern. Denn wo ihre Firma keine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen bekommen kann, wird ein Knöllchen für eine schnelle Paketzustellung billigend in Kauf genommen. Die Knöllchen zahlt in der Regel der Chef. Ein kalkuliertes Risiko also. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Verwarnungsgelder vom Finanzamt nicht zum Arbeitslohn der angestellten Fahrer gezählt werden dürfen und damit auch nicht der Lohnsteuer unterliegen. Verwarnungsgelder haben keinen Entlohnungscharakter. Dafür bräuchte es zunächst einmal einen Zufluss von Arbeitslohn bei den Angestellten; der ist in diesem Fall aber nicht gegeben (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 1 K 2470/14 L).

Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Nasses Laub – gefährlich wie Glatteis
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält; er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer. Das auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten raten also dringend dazu, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.

Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Auch ein kopiertes Testament zählt
ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Kopie des letzten Willens als Erbnachweis dienen kann. Zumindest wenn das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist. In einem konkreten Fall konnte ein Enkel nur noch mit der Kopie des gemeinschaftlichen Testamentes seiner Großeltern aufwarten, das ihn zum Alleinerben machte. Das Problem: Es gab ein älteres Testament, ebenfalls notariell aufgesetzt, in dem das verstorbene Ehepaar eine gemeinnützige Organisation als Schlusserben eingesetzt hatte. Und diese Urkunde lag als Original vor. Trotzdem erkannten die Richter den Enkel als Erben an, denn dass die aktuellste Fassung des Testamentes formgültig errichtet wurde, konnte auch mit der Kopie nachgewiesen werden (Oberlandesgericht Köln, Az.: 2 WX 550/16).

Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 42 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert