Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
August 7, 2026

Rein in den Stall, rauf aufs Feld: mitmachen und genießen bei den Bayerischen Bio-Erlebnistagen

Computer, Information, Telekommunikation
August 7, 2026

Monitor mit drei Geschwindigkeiten: AOC GAMING CQ32G4ZA

Mode, Trends, Lifestyle
August 7, 2026

350 Frauen in einer Woche angesprochen und fast nur Körbe kassiert

Umwelt, Energie
August 7, 2026

„Der Elbwald ist für Menschen und Natur unersetzlich“

Tourismus, Reisen
August 7, 2026

Studie: Die größten Roaming-Fallen deutscher Urlauber 2026

Tourismus, Reisen
August 7, 2026

Was bei Flugausfällen und Verspätungen gilt

Politik, Recht, Gesellschaft
August 7, 2026

Neue Online-Plattform vereinsanwalt.at

Internet, Ecommerce
August 7, 2026

IncredibleXvision überschreitet 10.000 YouTube-Abonnenten mit KI-generierter Kurzvideo-Unterhaltung

Immobilien
August 6, 2026

Neuer KI-Assistent erweitert den Immobilienservice rund um die Uhr

Medien, Kommunikation
August 6, 2026

Willi Arsan & Christoph Schwedler werden münchen.tv-Geschäftsführer

Computer, Information, Telekommunikation
August 6, 2026

Die neue Maschinenzeit – Wenn aus Technologie plötzlich Zeitgeschichte wird

Computer, Information, Telekommunikation
August 6, 2026

ADATA nimmt deutschen Enterprise-Markt ins Visier

Politik, Recht, Gesellschaft
August 6, 2026

123 Invest Gruppe: 123 Invest setzt Zinszahlungen aus und stellt Insolvenzantrag – Ihre Rechte als Anleger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 6, 2026

Rockstone News – First Phosphate und der Aufstieg der nordamerikanischen Batterie-Unabhängigkeit: Die Entstehung des Battery Valley in Québec

Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten

Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten

Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben.

Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des Wettbewerbsverbotes dazu verpflichtet sei, die beim Wettbewerber bezogene Vergütung herauszugeben. Hilfsweise begehrte sie die beim Wettbewerber bezogene Vergütung auf die ihr gegenüber von Arbeitnehmerseite geltend gemachten Ansprüche anzurechnen.

Die Vorinstanzen hatten die Klage bereits abgewiesen. Nun blieb auch die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Das BAG führte in seiner Entscheidung aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an die Arbeitgeberin herauszugeben. Hierfür wäre ein „Geschäft“ im Sinne des HGB erforderlich. Hingegen sei der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Wettbewerber nicht als ein solches „Geschäft“ zu werten.

Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber kann zwar unter Umständen bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot gegen Treu und Glauben verstoßen. Das BAG schloss diese Möglichkeit in seiner Entscheidung jedoch aus, da ein solcher Verstoß von der Klägerin nicht ausreichend dargelegt worden sei.

Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.

Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 20 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert