Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Arbeitsgericht: Gerichtsstand für Ryanair-Kündigungen ist Deutschland

Fachanwalt Bredereck

Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich für eine Kündigungsschutzklage eines Ryanair-Flugbegleiters für zuständig erklärt. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero.de am 24.05.2018 unter Berufung auf einen Sprecher der Kabinengewerkschaft ufo. Warum diese Entscheidung für die Mitarbeiter der irischen Fluglinie so wichtig ist, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Erstmals entscheidet dem Medienbericht zufolge ein deutsches Arbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines in Deutschland eingesetzten Ryanair-Mitarbeiters. Das ist nicht selbstverständlich, denn bislang konnten sie nur nach irischem Recht gegen eine Kündigung vorgehen, so das Luftfahrportal.

Aero berichtet, dass Ryanair umgehend angekündigt hat, sich gegen die Freiburger Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht wehren zu wollen. In der Tat steht für den irischen Billigflieger durchaus etwas auf dem Spiel, sollte sich in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit die Auffassung des Arbeitsgerichts Freiburg durchsetzen. Ryanair-Arbeitnehmer würden dann von den Kündigungsschutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts profitieren können und von der Arbeitnehmerfreundlichkeit deutscher Arbeitsgerichte.

Arbeitnehmer-Tipp vom Arbeitsrechtler: Jeder Ryanair-Arbeitnehmer sollte den Fall verfolgen und sich auch merken, wie das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit beurteilt. Beachten Sie bitte, dass man in der Bundesrepublik nur drei Wochen Zeit hat für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine hohe Abfindung zu verhandeln. Nur mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Kündigung erfolgreich angreifen!

Ryanair-Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, erhalten von mir eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Klagechancen vor einem deutschen Arbeitsgericht. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung gebe ich auch im Fall eines Aufhebungsvertrages oder Abfindungsangebots. Auf Ihren Anruf in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und auf ein Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

27.05.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.d

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 36 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert