Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

KI-Agenten kommen in den Vertrieb: Aber automatisieren wir damit nur unsere Fehler?

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

After-Hours-Kultur im Museum: National Gallery of Art in Washington, DC lädt zu kunstvollen Abenden ein

Sport, Events
September 3, 2026

Eichenbühl wird zum Gipfelsprint der Titeljäger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

BeyondTrust auf der „Inc. 5000“-Liste der am schnellsten wachsenden Privatunternehmen 2026

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Arbeitsrecht Info aus Stuttgart: Zuverdienst bei Kurzarbeit

Wie viel Zuverdienst ist erlaubt? Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart informiert

Arbeitsrecht Info aus Stuttgart: Zuverdienst bei Kurzarbeit

Die Sonderregelung kann noch bis zum 31. Dezember in Anspruch genommen werden.

STUTTGART. Matthias Bieringer, Anwalt für Arbeitsrecht für den Metropolraum Stuttgart, stellt heraus: „Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben im Rahmen einer Sonderregelung mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die Regelung gilt seit dem 1. Mai 2020 und kann vorerst noch bis zum 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden.“ Danach können Beschäftigte in Kurzarbeit bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens Geld hinzuverdienen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes hätte. „Wichtig dabei ist zu beachten, dass die Höhe des Lohns die Höhe des vor der Kurzarbeit enthaltenen Lohns nicht überschreiten darf. Arbeitsrechtlich ist hier vom sogenannten Soll-Entgelt die Rede“, betont Matthias Bieringer. Die Optionen für Arbeitnehmer, sich etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuzuverdienen, galt zunächst nur für Menschen in systemrelevanten Berufen und Branchen. Mit dem sogenannten Sozialschutzpaket II wurde die Hinzuverdienstoption auf alle Berufe erweitert.

Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart: Hinzuverdienst ohne Einfluss auf Kurzarbeitergeld

Wurde einer Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit nachgegangen, hat dies generell keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeld. Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, also mit sogenannten 450-Euro-Jobs, bleiben vollständig anrechnungsfrei. Die Höhe ihres Zuverdienstes hat folglich keinen Einfluss auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Matthias Bieringer ist Rechtsanwalt mit Leidenschaft. Der erfahrene Jurist setzt seine Schwerpunkte dabei auf nationales und internationales Privatrecht. Um Konflikte im Interesse seiner Mandanten rasch beizulegen ist für ihn der vertrauensvolle Austausch die beste und wichtigste Arbeitsgrundlage.

Kontakt
BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Matthias Bieringer
Königsbau-Königstraße 26
70173 Stuttgart
0711 / 968 81 224
0711 / 968 81 229
presse@bss-arbeitsrecht.de
https://bss-arbeitsrecht.de

(Visited 34 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert