Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 7, 2026

RABATTE IN VOLLER BLÜTE

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Auslandsschuljahr: Weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

(red/dpa). Während eines Auslandsschuljahrs leben die Jugendlichen nicht im Haushalt ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Damit entfallen Leistungen wie zum Beispiel Wäsche waschen und Verköstigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der so genannte Betreuungszusammenhang deswegen unterbrochen ist.

Für ihren 2002 geborenen Sohn wurden der Mutter im Januar 2018 Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von monatlich 273 Euro rückwirkend ab November 2017 bewilligt. Im Dezember 2018 wurde unter anderem diese Bewilligung aufgehoben und die Leistung eingestellt. Die zuständige Behörde hatte erfahren, dass der Sohn zu der Zeit nicht mehr im Haushalt seiner Mutter lebte, sondern ein Auslandsschuljahr in Amerika absolvierte. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen (https://familienanwaelte-dav.de) entfalle von diesem Zeitpunkt an, so die Behörde.

Auslandsjahr: Kind gehört trotzdem zum Haushalt der Eltern
Die Klage des Sohnes gegen die Entscheidung hatte Erfolg. Der Auslandsaufenthalt habe die Zugehörigkeit zum Haushalt seiner Mutter und den so genannten Betreuungszusammenhang nicht unterbrochen. Der Aufenthalt in den USA und dortige Schulbesuch seien von Anfang an für eine Dauer von zehn Monaten geplant gewesen. Zehn Monaten seien auch für sich genommen nicht lang genug, um den Betreuungszusammenhang zu unterbrechen.

Schuljahr im Ausland: Eltern tragen Verantwortung und Kosten
Die Mutter habe während des Auslandsaufenthaltes ihres Sohnes weiterhin die Verantwortung für ihn getragen. Sofern Fragen auftraten, die ein Erziehungsberechtigter zu entscheiden hat – Teilnahme an Schulausflügen, Arztbesuche etc. -, musste die Mutter dies tun. Die Gasteltern hatten keinerlei sorgerechtliche Entscheidungen zu treffen.

Auch die finanzielle Verantwortung für den Sohn und für seinen Lebensunterhalt während des Auslandsaufenthalts trug allein die Mutter. Sie zahlte den Programmpreis für die Unterbringung in der Gastfamilie, den Schulbesuch und das Basketballprogramm. Ebenso finanzierte sie die laufenden weiteren Kosten für Verpflegung, Kleidung sowie für Schulmaterialien, Sportausrüstung, Ausflüge und Taschengeld. Die Gesundheitsversorgung des Sohns hatte die Mutter durch eine Auslandskrankenversicherung abgesichert. Schließlich hielt sie zudem das Zimmer für ihren Sohn in der gemeinsamen Wohnung vor und trug auch in dieser Hinsicht die Kosten.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 10. April 2024 (AZ: 14 LC 358/22)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert