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Auto aufgebrochen: Was nun? – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie Fahrer ihr Auto schützen und was sie nach einem Einbruch tun sollten

Auto aufgebrochen: Was nun? - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Autofahrer sollten immer darauf achten, dass sie ihr Auto nur an sicheren Plätzen abstellen. (Bildquelle: ERGO Group)

Knapp 70 Prozent der Deutschen, die in diesem Sommer verreisen, möchten mit dem Auto in den Urlaub fahren. Auch für Tagesausflüge in die Berge oder an den nächsten Badesee ist der eigene Pkw ein beliebtes Verkehrsmittel. Wird dann das Auto auf dem Parkplatz aufgebrochen, ist die Laune schnell im Keller. Wie Autofahrer ihr Fahrzeug schützen können, welche Versicherung zahlt und was Betroffene im Ausland tun sollten, wissen Frank Mauelshagen und Peter Schnitzler, Experten von ERGO.

Präventive Maßnahmen zum Einbruchsschutz

Sichtbare Wertsachen im Auto sind eine regelrechte Einladung für Diebe. „Daher gilt: Handy, Portemonnaie, Rucksäcke, Kreditkarten oder anderes potentielles Diebesgut am besten mitnehmen“, rät Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO. Beim Verlassen des Wagens darauf achten, dass Fenster, Türen, Kofferraum und – falls vorhanden – das Schiebedach oder Cabrioverdeck geschlossen sind. Eine beliebte Methode von Autoknackern ist das sogenannte Jamming. „Dabei fangen Kriminelle das Funksignal des Autoschlüssels mithilfe eines Störsenders ab“, erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. „Deshalb beim Abschließen immer auf das Absenken der Türverriegler, das Aufleuchten der Blinker oder das akustische Hupsignal achten. Nur dann ist das Auto auch wirklich abgeschlossen.“ Damit die Polizei verbaute Autoteile wie Radio oder Navigationsgerät nach einem Einbruch zuordnen kann, am besten die Seriennummern aufschreiben.

Welche Versicherung zahlt?

Wird das Auto dennoch geknackt, sollten Betroffene so vorgehen: „Polizei rufen, gegebenenfalls SIM-, EC- und Kreditkarten über die gebührenfreie Notrufnummer 116116 sperren lassen, Schäden fotografieren, die gestohlenen Gegenstände auflisten und die Versicherung informieren“, erläutert Schnitzler. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom konkreten Schaden ab. Beispielsweise kommt die Teilkasko-Versicherung bei einem Diebstahl fest verbauter Autoteile für Schäden am Auto auf und erstattet den Zeitwert der entwendeten Gegenstände wie Airbags oder Lenkrad. Haben die Kriminellen keine fest verbauten Teile gestohlen, leistet für Schäden am Auto ausschließlich die Vollkaskoversicherung, da der Einbruch dann als Vandalismus zählt. Für gestohlene Gegenstände wie Smartphones, nicht fest verbaute Navigationsgeräte oder Gepäck springt die Hausratversicherung ein. Oftmals ist hierzu jedoch der Abschluss eines zusätzlichen Bausteins notwendig. „Sobald die Versicherung ihr Einverständnis gibt, sollten Betroffene Fenster und Türen ihres Autos reparieren lassen, damit es nicht zu einem weiteren Diebstahl kommt“, rät Frank Mauelshagen.

Autoeinbruch im Ausland

Autofahrer sollten immer darauf achten, dass sie ihr Auto nur an sicheren Plätzen abstellen. Das gilt natürlich auch im Ausland. „Das Auswärtige Amt informiert in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen, ob beispielsweise ein bewachter Parkplatz empfehlenswert ist“, so Mauelshagen. Auch bei einem Autoeinbruch im Ausland lautet die wichtigste Regel: Sofort die örtliche Polizeidienststelle informieren. Nachdem sie Anzeige erstattet haben, sollten Betroffene nach einem Protokoll fragen. Damit können sie später auch in Deutschland Anzeige erstatten und es bei der Versicherung einreichen. Schnitzler betont außerdem: „Wichtig für die Schadenregulierung ist, die Versicherung unverzüglich über den Vorfall zu informieren – also noch am Urlaubsort.“ Unter +49 – 116116 und +49 – 30 4050 4050 können Deutsche im Ausland die Sperrung ihrer Karten sowie der elektronischen Identitätsfunktion ihres Personalausweises veranlassen. Bei der Beschaffung eines Ersatzausweises hilft die diplomatische Vertretung. Diebstahlopfer erreichen sie unter der Telefonnummer +49 – 30 50002000.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.717

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