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Beet, Schaukel, Pool: Was dürfen Mieter im Garten?

Das R+V-Infocenter gibt Tipps

Beet, Schaukel, Pool: Was dürfen Mieter im Garten?

Wiesbaden, 10. Juni 2020. In der warmen Jahreszeit ist ein Garten Gold wert – besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Mieter bei der Gartennutzung? Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps.

Bei baulichen Veränderungen den Vermieter fragen
Entspannen, Spielen oder Gemüse anbauen: Familien können einen gemieteten Garten fast genauso nutzen wie einen eignen. Dazu gehört, dass sie Gartenzwerge, Sandkästen, Schaukeln oder Spielhäuser aufstellen dürfen. „Auch gegen ein Planschbecken ist nichts einzuwenden, solange die Kinder Ruhezeiten einhalten“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Bei der Bepflanzung haben Mieter ebenfalls nahezu freie Hand. „Gemüsegärten, Blumenbeete und Beerensträucher sind kein Problem.“ Falls jedoch bereits größere Büsche und Bäume im Garten stehen, darf ein Mieter sie nicht einfach entfernen. „Auch für den Bau eines Gartenschuppens braucht er die Zustimmung des Vermieters, teilweise auch behördliche Genehmigungen“, erklärt R+V-Experte Rempel. Zusammengefasst heißt das: Mieter dürfen ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen, die sie bei Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder rückgängig machen können.

Gartenpflege ist Sache des Mieters
Normalerweise ist der Mieter zudem verpflichtet, den Garten zu pflegen. Dazu muss er nicht über Fachkenntnisse verfügen oder besonders viel Zeit und Geld aufbringen. „Zumutbar sind zum Beispiel regelmäßig Rasenmähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten und Laub entfernen“, so Michael Rempel. Über den genauen Umfang der Arbeiten entscheidet die Art und die Anlage des Gartens. Wenn das notwendige Werkzeug wie Rasenmäher, Heckenschere oder Spaten nicht vorhanden sind, muss der Mieter dies selbst besorgen. „Kompliziertere Gartenarbeiten wie Düngen und Bäume schneiden sind jedoch meist Sache des Vermieters, außer es ist etwas anderes vereinbart.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
-Wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht, gehört der Garten eines Einfamilienhauses zur Mietsache. Anders sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus: Hier muss die Gartennutzung oder Gartenmitbenutzung vertraglich vereinbart oder in der Hausordnung geregelt sein.
– Dürfen alle Parteien eines Mehrfamilienhauses den Garten nutzen, müssen sie sich untereinander absprechen und gegenseitig Rücksicht nehmen. Zudem kann der Vermieter Verhaltensregeln für die Gartennutzung aufstellen, etwa in der Hausordnung.
– Bauliche Veränderungen wie ein festes Gartenhaus oder eine Terrasse müssen immer mit dem Vermieter abgestimmt werden. Für möglicherweise erforderliche Genehmigungen ist dann der Mieter verantwortlich.
– Grillen ist im Garten grundsätzlich erlaubt. Beschränkungen können sich jedoch durch den Nachbarschutz und die Rücksichtnahme auf Mitmieter im Mehrfamilienhaus ergeben.
– Beauftragt der Vermieter einen Gärtner mit der Pflege des gemeinschaftlichen Gartens, kann er angemessene Kosten auf die Mieter umlegen.
– Beim Auszug müssen Mieter alle Spielgeräte wieder abbauen und den Garten so weit wie möglich in den Ursprungszustand versetzen.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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