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Besonderer Kündigungsschutz für besonders dicke Arbeitnehmer?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2014 – C-354/13 -, juris.

Ausgangslage:

Der Europäische Gerichtshof hatte zwei Fragen zu beantworten. Zum einen: Verbietet europäisches Recht direkt eine Diskriminierung wegen krankhafter Fettleibigkeit (Adipositas)? Zum anderen: hat ein Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz, wenn er unter dieser Erkrankung leidet?

Fall:

Der Entscheidung lag der Fall eines 160 Kilo schweren dänischen Kindererziehers zu Grunde, der gegen seine Kündigung geklagt hat.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:

Die erste Frage hat der Europäische Gerichtshof verneint. Hinsichtlich der zweiten Frage geht der Europäische Gerichtshof davon aus, dass eine mit sonstigen Behinderungen hinsichtlich der Beeinträchtigungen vergleichbare Adipositas ebenfalls einen Schwerbehindertenschutz bewirken kann.

O-Ton:

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es kein allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher in Beschäftigung und Beruf enthält.
Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass die Adipositas eines Arbeitnehmers eine „Behinderung“ im Sinne dieser Richtlinie darstellt, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen im Ausgangsverfahren erfüllt sind.
(EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 – C-354/13 -, juris)

Bewertung:

Probleme über Probleme. Nach deutschem Recht kann Fettleibigkeit für sich nicht zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft führen. Lediglich die Begleiterscheinungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder sonstige Folgeerkrankungen können den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung rechtfertigen. Entsprechend gilt dies auch für den Kündigungsschutz. Derzeit haben Schwergewichtige also allein aufgrund der Fettleibigkeit in Deutschland keinen besonderen Kündigungsschutz.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Betroffene Arbeitnehmer sollten vorsorglich unter Verweis auf die Rechtsprechung einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Ebenfalls sollte ein so genannter Ausgleichsantrag für den Fall gestellt werden, dass der Grad der Behinderung unter 50 liegt. Kündigt der Arbeitgeber, muss sich der Arbeitnehmer auf die Behinderung berufen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Vorsicht: die Adipositas könnte künftig schon für sich genommen eine Schwerbehinderung rechtfertigen. Aufgrund der derzeit völlig unklaren Rechtslage ist die Kündigung krankhaft Schwergewichtiger in Zukunft mit einem zusätzlichen Risiko verbunden. Zusätzliches Risiko bedeutet im Kündigungsschutzprozess in erster Linie eine erhöhte Abfindung.

20.1.2015

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

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