Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Betriebsrat kann die Bildung eines Arbeitsausschusses nicht gerichtlich erzwingen

Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 15. April 2014 – 1 ABR 82/12).

Ausgangslage:

Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb, der regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses nach § 12 ASiG anordnen und im Weigerungsfall eine Geldbuße verhängen (§ 20 ASiG).

Fall:

Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Einrichtung des Arbeitsschutzausschusses verlangt und nach dessen Weigerung vor dem Arbeitsgericht geklagt. Mit seiner Klage ist er vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert.

Urteil:

Das Bundesarbeitsgericht erkennt keinen Anspruch des Betriebsrates. Diesem stehe insbesondere kein Initiativrecht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses zu. Dieses ergebe sich nicht aus § 87 Abs. 1 BetrVG. Die entsprechenden Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Vorschriften seien zwingend und eröffnen daher auch keinen Handlungsspielraum des Arbeitgebers. Folgerichtig könne der Betriebsrat die Einrichtung auch nicht im Klagewege gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

Quelle:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. April 2014 – 1 ABR Gesetz:82/12
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2012 – 3 TaBV 1/12

Gesetz:

§ 11 Arbeitssicherheitsgesetzes: Arbeitsschutzausschuss
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

29.4.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert