Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Betriebsrat: Weitergabe von Verstößen des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an Aufsichtsbehörden?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Muss und darf der Betriebsrat Verstöße des Arbeitgebers gegen den Datenschutz an die Aufsichtsbehörden weitergeben?

Gegen die unübersichtlichen und schwer verständlichen, praxisfernen Vorschriften des Datenschutzes wird im Arbeitsalltag häufig verstoßen. Wenn der Betriebsrat Kenntnis von solchen Verstößen bekommt, stellt sich häufig die Frage, ob er die Verstöße an die Aufsichtsbehörden weiterleben darf oder dieses vielleicht sogar tun muss.

Diese Fragen sind gerichtlich weit gehend noch ungeklärt. Klar sollte dem Betriebsrat sein, dass er sich hier auf vermintem Territorium befindet. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Verpflichtung, die für den Schutz verantwortlichen Behörden bei Verstößen des Arbeitgebers zu informieren, nicht uneingeschränkt angenommen (BAG, Beschluss vom 03. Juni 2003 – 1 ABR 19/02 -, BAGE 106, 188-203).

Vor Einschaltung der Aufsicht zunächst Arbeitgeber kontaktieren:

Der Betriebsrat muss seinerseits muss ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. § 2 Abs. I BetrVG kann sich zudem die Verpflichtung zur vorherigen Information des Arbeitgebers und zu dem Bemühen um Abhilfe beim Arbeitgeber direkt ergeben.

Datenschutzbeauftragten nicht vergessen:

Originärer Ansprechpartner für Verstöße gegen den Datenschutz im Betrieb ist der Datenschutzbeauftragte. Auch insoweit empfiehlt sich regelmäßig vor einer Information der Behörden, diesen zu konsultieren.

Einschaltung der Aufsichtsbehörden erst nach fruchtloser Intervention beim Arbeitgeber:

Vor dem genannten Hintergrund empfiehlt es sich für den Betriebsrat, Aufsichtsbehörden erst dann einzuschalten, wenn oben aufgeführten Verfahren zu keinem Ergebnis führten. In diesen Fällen kann sich dann allerdings auch eine Verpflichtung des Betriebsrats zu einem entsprechenden Vorgehen ergeben. Betriebsräte sollten außerdem immer berücksichtigen, dass für die einzelnen Arbeitnehmer ein Vorgehen wesentlich riskanter ist. Whistleblower sind in Deutschland nur sehr schlecht geschützt. Bei Arbeitnehmern entsteht in solchen Fällen schnell das Gefühl, vom Betriebsrat im Stich gelassen worden zu sein.

Wir schulen, beraten und vertreten Betriebsräte deutschlandweit. Unter der Telefonnummer im Autorenprofil auf dieser Seite können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren.

30.12.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert