Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächterwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Zukunftsberuf Senioren-Assistenz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Deutschlands beste Online-Portale 2026: KREDIT.DE sichert sich zum dritten Mal in Folge einen Spitzenplatz

Sport, Events
Juni 10, 2026

„ALEXA kickt“: Fußball-Aktion zum Mitmachen, Mitfiebern und Gewinnen

Medien, Kommunikation
Juni 10, 2026

Sichtbarkeit in der KI-Suche: Was Unternehmen jetzt ändern müssen

Essen, Trinken
Juni 10, 2026

Gesunde To-Go-Trends: Warum Salate und Bowls im Außer-Haus-Markt boomen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Internationaler Erfolg für DENIOS: Recruitingfilm „DENIOS – mit Ideealismus“ gewinnt Award in Wien

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Dachauer Musiksommer und weitere Highlights in der Stadt Dachau

IT, NewMedia, Software
Juni 10, 2026

Exploits erkennen: wie Netzwerk-Monitoring die Cybersecurity stärkt

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Neu im Team von AOC und MMD:

IT, NewMedia, Software
Juni 10, 2026

Modernes ERP-System für die Blechbearbeitung aus OWL

Politik, Recht, Gesellschaft
Juni 10, 2026

ARAG Recht schnell…

Beweis einer Testamentserrichtung nicht aufgrund von Behauptungen des Erblassers möglich – Erbrecht

Beweis einer Testamentserrichtung nicht aufgrund von Behauptungen des Erblassers möglich – Erbrecht

Beweis einer Testamentserrichtung nicht aufgrund von Behauptungen des Erblassers möglich - Erbrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Testament.html Die Behauptungen eines Erblassers bezüglich der angeblichen Errichtung eines Testaments reichen nicht aus, um als Beweis für das Vorliegen eines wirksamen Testaments zu dienen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: I-3 Wx 134/13), indem es um die Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines angeblich existierenden Testaments ging. Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Tochter als gesetzliche Alleinerbin einen Erbschein. Jedoch verlangte die Enkelin der Erblasserin die Ausstellung eines Erbscheins, der sowohl die Tochter der Erblasserin als auch sie als gleichwertige Erben führt. Ihren Anspruch begründete sie mit dem Bestehen eines Testaments, welches aber nicht auffindbar war. Die Erblasserin habe aber bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, dass ein solches Testament existiere.

Das Amtsgericht Duisburg folgte der Ansicht der Enkelin nicht und erteilte der Tochter der Verstorbenen den beantragten Erbschein. Gegen diese Entscheidung legte die Enkelin Beschwerde ein, welche das OLG Düsseldorf jedoch abwies. Ebenso wie das Amtsgericht sah das OLG Düsseldorf vorliegend keinen ausreichenden Beweis für das Bestehen eines Testaments. Die Behauptungen der Erblasserin während diverser Familienfeiern genügen nicht, um nachzuweisen, dass ein Testament tatsächlich errichtet wurde. Solche Äußerungen entsprechen meist nicht der Wahrheit. Hinzu komme, dass niemand das streitgegenständliche Testament jemals gesehen habe.

Grundsätzlich könne nur mithilfe der Urschrift des Testaments ein wirksamer Nachweis erbracht werden. Vorliegend war das Testament nicht auffindbar, sodass der Beweis auf diese Art nicht möglich gewesen sei. In solchen Fällen könne die Existenz einer letztwilligen Verfügung auch mit allen anderen zulässigen Beweisen erfolgen. Allerdings sei ein solcher Beweis nur dann zu erwägen, wenn der Erblasser die Testamentsurkunde nicht absichtlich zerstört hat.

Bei der Aufsetzung eines Testaments müssen Erblasser eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen beachten. Im schlimmsten Fall ist die letztwillige Verfügung unwirksam, was im Todesfall erhebliche Probleme bereiten kann. Daher ist es ratsam sich von einem im Familien- und Erbrecht versierten Anwalt beraten zu lassen. Er hilft bei der Errichtung eines wirksamen Testaments und sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers vollständig berücksichtigt wird.

http://www.grprainer.com/Testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 25 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert