Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 13, 2026

Wenn du abends nur noch kaputt bist, läuft etwas falsch

Umwelt, Energie
Oktober 13, 2026

Turnarounds in industriellen Anlagen mit mobiler Entgasung effizient managen

Essen, Trinken
Oktober 13, 2026

Mit der Übernahme von Müller’s Mühle baut Euricom einen eigenen Standort in Deutschland auf

IT, NewMedia, Software
Oktober 13, 2026

KI wird zum Führungsthema, doch die Governance bleibt häufig in der IT

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 13, 2026

KOW Design GmbH ist jetzt auch im Lebensmittelhandel vertreten und baut ihren Fuhrpark aus

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 13, 2026

SecaSkill GmbH Kostenloser IT-Notfallplan für KMU

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 13, 2026

Quandela präsentiert seine GPU-QPU-Integrationsarchitektur mit NVIDIA NVQLink

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 13, 2026

Für mehr Präzision: PTx Trimble bringt TrueTracker auf den Markt

IT, NewMedia, Software
Oktober 13, 2026

Censys endeckt: Mythic im öffentlich erreichbaren Internet

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 13, 2026

Gut gerüstet für die Infektsaison: DeVit soft Weichgummis unterstützen das kindliche Immunsystem

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 13, 2026

Forderung nach bundesweiten schulrechtlichen Regelungen für Schüler mit Dyskalkulie

Auto, Verkehr
Oktober 13, 2026

SELENIA von PETRONAS Lubricants International feiert 35 Jahre Leidenschaft und Performance für Motoren

Tourismus, Reisen
Oktober 13, 2026

RupertusTherme am 19. Oktober wegen Revisionsarbeiten zeitweise geschlossen

IT, NewMedia, Software
Oktober 13, 2026

Mit APplus 10 wird das ERP zum aktiven Partner seiner User

BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

Dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen, können Markenschutz genießen. Das hat der BGH in zwei Fällen am 18. Oktober 2017 entschieden (Az.: I ZB 3/17 und I ZB 4/17).

Nach dem Markengesetz kann auch die dreidimensionale Form einer Ware Markenschutz genießen, wenn diese Form nicht ausschließlich zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Ein Schokoladenhersteller und ein Traubenzuckerhersteller hatten ihre dreidimensionalen Zeichen als Marke eintragen lassen. Mitbewerber wollten dies nicht auf sich beruhen lassen und beantragten die Löschung der Marken. Der Streit führte die Parteien schließlich vor den Bundesgerichtshof.

Zuvor hatte das Bundespatentgericht die Löschung der beiden Marken angeordnet. Es erkannte in allen wesentlichen Merkmalen der in den Marken gezeigten Formen der Waren nur technische Funktionen. Der BGH hat die Beschlüsse jedoch aufgehoben und die Verfahren an das Bundespatengericht zurückverwiesen. Vom Markenschutz seien nur Zeichen auszuschließen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Funktion erforderlich ist. Dies sei weder bei der Schokolade noch bei dem Traubenzucker der Fall, so der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH.

Beim Traubenzucker führte der Senat aus, dass die besonders geformten Ecken und Kanten der Täfelchen keine technische Funktion seien, sondern dem Verbraucher einen angenehmeren Verzehr ermöglichen sollen. Dies sei eine sensorische Wirkung. Auch bei der Schokolade liege in der quadratischen Form keine wesentliche Gebrauchseigenschaft. Als Marke könnten auch dreidimensionale Zeichen, einschließlich der Form einer Ware, zugelassen werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Das Bundespatentgericht wird nun entscheiden müssen, ob andere Gründe vorliegen, die den Markenschutz für die beiden Produkte ausschließen.

Marken haben für die Unternehmen einen beträchtlichen Wert, der geschützt werden soll. Dazu muss allerdings geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen, um ein Zeichen als Marke schützen zu lassen. Auch dürfen nicht die Rechte bereits bestehender Marken verletzt werden. Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können rund um die Markenanmeldung und Markenschutz beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert