Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

BGH: Gründe für einen Widerruf unerheblich

BGH: Gründe für einen Widerruf unerheblich

BGH: Gründe für einen Widerruf unerheblich

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Der BGH hat mit Urteil vom 16. März das Widerrufsrecht für Verbraucher gestärkt. Demnach ist es unerheblich, aus welchem Grund der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Verbraucher muss nicht begründen, warum er von seinem Widerrufsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)Gebrauch macht. Die Gründe für einen Widerruf seien grundsätzlich ohne Belang, stellte der Bundesgerichtshof jetzt klar (Az.: VIII ZR 146/15).

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, in denen der Unternehmer besonders schutzbedürftig sei, führte der Senat weiter aus.

In dem Fall vor dem BGH ging es um den Widerruf eines Kaufvertrags. Ein Verbraucher hatte Matratzen im Internet bestellt und den Kaufvertrag später widerrufen, da der Händler seine „Tiefpreisgarantie“ nicht eingehalten habe. Dieser sah darin eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts, da es dem Kunden nur um den niedrigeren Preis gegangen sei. Die Klage des Verbrauchers auf Rückabwicklung des Geschäfts hatte in allen Instanzen Erfolg, da es auf die Beweggründe für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht ankomme, wie der BGH abschließend feststellte.

Auch wenn es in dem aktuellen Urteil um den Widerruf eines Kaufvertrags ging, lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen übertragen. Um einen Widerruf abzuwehren, argumentieren Banken und Sparkassen häufig, dass die Verbraucher ihr Widerrufsrecht treuwidrig ausgeübt hätten, da es ihnen nicht um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, sondern um günstigere Zinskonditionen ginge. Dieser Argumentation hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Ein Widerruf ist unabhängig von den Beweggründen möglich, wenn er fristgerecht erfolgt.

Gerade bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Kreditinstitute vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Konsequenz ist, dass diese Darlehen auch heute noch widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Daher gilt das sog. „ewige Widerrufsrecht“.

Dennoch ist der Widerruf von Altverträgen nach den Plänen der Bundesregierung wahrscheinlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten, sollten handeln. Im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 6 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert