Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

BGH: Käufer kann Zahlung des Kaufpreises bis zur Beseitigung der Mängel verweigern

BGH: Käufer kann Zahlung des Kaufpreises bis zur Beseitigung der Mängel verweigern

BGH: Käufer kann Zahlung des Kaufpreises bis zur Beseitigung der Mängel verweigern

Weist eine Kaufsache Mängel auf, kann der Käufer die Zahlung des Kaufpreises verweigern bis die Mängel behoben sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 26. Oktober 2016 entschieden (Az.: VIII ZR 211/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Käufer hat einen Anspruch, dass ihm die Kaufsache frei von Mängeln übergeben wird. Treten Mängel auf, kann er vom Verkäufer die Beseitigung verlangen. Bis dahin kann er die Zahlung des Kaufpreises verweigern und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur geringfügig ist. Das hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden.

Im konkreten Fall hatte der Käufer einen Neuwagen bestellt. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs stellte er einen kleinen Lackschaden fest. Eine Werkstatt schätzte die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 500 Euro. Der Händler wollte aber nur 300 Euro für die Mangelbeseitigung zahlen. Der Käufer erklärte, dass er das Fahrzeug zurückweise und den Kaufpreis nicht zahlen werde. Der Händler verlangte hingegen die Zahlung des vollen Kaufpreises, da es sich lediglich um einen Bagatellschaden handele. Die beiden Parteien kamen zu keiner Einigung und so holte der Händler den Wagen wieder bei dem Kunden ab, ließ den Lackschaden beseitigen und lieferte das Fahrzeug wieder bei dem Kunden ab. Dieser zahlte daraufhin den vollen Kaufpreis.

Damit wollte sich der Händler nicht begnügen. Er verlangte die Erstattung der Transportkosten, Standgeld und Verzugszinsen. Insgesamt rund 1100 Euro. Mit dieser Forderung scheiterte er in allen Instanzen. Zuletzt entschied der BGH, dass der Käufer auch bei geringfügigen Mängeln grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen muss, bevor der Mangel beseitigt ist. Der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts könnten bei besonderen Umständen mit Rücksicht auf Treu und Glauben zwar Schranken gesetzt sein. Solche Umstände lägen hier aber nicht vor. Die von dem Kläger geltend gemachten Aufwendungen seien ohnehin Kosten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags notwendig gewesen seien und seien nicht dem Käufer anzulasten, so der BGH.

Bei Streitigkeiten rund um den Kaufvertrag können im Handels- und Kaufrecht versierte Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/kaufrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert