Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

BGH: Werbung mit Testsiegel ohne Angabe der Fundstelle unzulässig

BGH: Werbung mit Testsiegel ohne Angabe der Fundstelle unzulässig

BGH: Werbung mit Testsiegel ohne Angabe der Fundstelle unzulässig

Wer mit Testsiegeln wirbt, muss auch klar und für den Verbraucher ersichtlich die Fundstelle des Tests angeben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.04.2021 entschieden (Az.: I ZR 134/29).

Schneidet ein Produkt bei Tests renommierter Institutionen gut ab, ist diese Auszeichnung auch ein guter Werbeeffekt. Wer mit einem Testsiegel wirbt, muss aber auch angeben, wo der Verbraucher die Testergebnisse nachlesen kann. Ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wie die Entscheidung des BGH zeigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Baumarktkette in einem Prospekt Werbung für die Farbe eines Herstellers gemacht. Auf der Abbildung des Farbeimers ist auch klein das Testsiegel mit der Auszeichnung „Testsieger“ zu erkennen.

Dagegen klagte ein Wettbewerbsverband. Für ihn ist die Werbung wettbewerbswidrig, weil auf der Abbildung in dem Prospekt zwar das Testsiegel, nicht aber die Fundstelle des Tests erkennbar sei.

Der I. Zivilsenat des BGH gab der Klage statt. Die Werbung verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Kläger habe daher einen Unterlassungsanspruch, so die Karlsruher Richter. Der Senat führte aus, dass der auf der Abbildung in dem Prospekt gut zu erkennende Testsieg einen Werbeeffekt habe. Der Baumarkt habe dieses Testsiegel selbst für Werbung genutzt und sei verpflichtet gewesen, auf die Fundstelle des Testergebnisses hinzuweisen. Aufgrund der besonderen Werbewirksamkeit des Testsiegels sei die Angabe der Fundstelle auch dann erforderlich, wenn wie hier nur objektiv mit dem Testsieg geworben wurde, ohne diesen besonders herauszustellen.

Die Angabe einer Internetseite mit der Fundstelle sei nicht deshalb überflüssig, weil sie leicht recherchierbar sei. Der Verbraucher müsse ohne Zwischenschritte zur Fundstelle gelangen können, stellte der BGH klar.

Das Interesse des Verbrauchers eine testbezogene Werbung für eine informierte geschäftliche Entscheidung zu prüfen und in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen zu können, hänge nicht von der Intensität der Bewerbung des Testergebnisses ab, so der Senat.

Werbung ist häufig ein schmaler Grat und kann schnell zu Sanktionen wie Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen führen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 18 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert