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BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds

Das Nichtladen eines Wohnungseigentümers zur Wohnungseigentümerversammlung führt nur bei böswilliger Unterlassung der Ladung zu Nichtigkeit der auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse (BGH Urteil vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11) – Kanzlei Sachse- Ihre Rechtsanwälte für das Wohnungseigentumsrecht

BGH: Wohnungseigentumsrecht: Nichtladung eines WEG Mitglieds

Rechtsanwalt Frankfurt, Anwalt Offenbach, Arbeitsrecht

Wie der BGH im Urteil vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11) entschieden hat, führt der Umstand, dass eine Wohnungseigentümer nicht zur Wohnungseigentümerversammlung geladen wurde im Zweifel nicht zur Nichtigkeit des ohne den Wohnungseigentümer gefassten WEG Beschlusses, sondern nur zur (fristgemäßen) Anfechtbarkeit des Beschlusses.

Im Entschiedenen Fall hatte die Eigentümergemeinschaft einen Eigentümer verklagt, Hausgelder nachzuzahlen, die auf Basis von Abrechnungen gefordert wurden, die in einer Versammlung ohne den Eigentümer von der WEG beschlossen worden waren. Der Eigentümer war hierzu irrtümlich nicht vom Verwalter geladen worden und wandte dies nun im Prozess gegen die Forderung auf Zahlung ein.

Dies ohne Erfolg. Von einer Nichtigkeit des Beschlusses, der über die Anfechtungsfrist von einem Monat geltend gemacht werden könne, sei in einem solchen Fall nicht auszugehen. Da der Beschluss nicht angefochten worden sei, sei er wirksam. Der BGH entschied, dass nur in ganz besonderen Ausnahmefällen eine Nichtigkeit des Beschlusses anzunehmen sei, nämlich dann wenn die Ladung absichtlich und böswillig unterlassen worden sei.

Das Beispiel zeigt, dass im Bereich des Wohnungseigentumsrechts stets fachkundige Hilfe notwendig ist. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt bei Mörfelden-Walldorf und Rechtsanwalt bei Mühlheim am Main zu allen Fragen des WEG Rechts!

Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleistandorten in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der gesamten Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt am Main, Langen (Hessen), Offenbach am Main, Dreieich, Erzhausen, Rödermark, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Heusenstamm, Dietzenbach, Mühlheim, Eschborn, Bad Vilbel, Kelsterbach, Oberursel, Seligenstadt und Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets spezialisierte Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, bilden sich ständig fort und nehmen sich Zeit für jeden Einzelfall.

Unsere Rechtsanwälte decken als Team ein umfassendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab. Wir erweitern unseren Radius ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unser Hauptsitz in Langen wurde nach DIN EN ISO für besonderes Büromanagement zertifiziert.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten, Autokaufrecht
das Strafrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das Sozialrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse

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