Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Die Schattenökonomie der Missgunst: Warum Neid der blinde Fleck der Führung ist und wie man ihn entschärft

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Checkmarx stellt Self-Healing Application Security vor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Erlebnisgutscheine: Beliebt, aber mit rechtlichen Fallstricken

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Tierheimsponsoring & Adoption

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

handz.on gewinnt German Mittelstand Innovation Award 2026

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Nächster Schritt zum digitalen Procurement: Führender Nutzfahrzeughersteller setzt auf JAGGAER One

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Handelsblatt-Ranking: b.telligent zählt erneut zu Deutschlands besten Beratungen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Cohesity ernennt Seb Fitzjohn zum Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Ist Hafer eine Lösung bei Unverträglichkeiten?

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Neurodiversität in der psychologischen Praxis

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Die Berechnung des Pflichtteils eines Erben gestaltet sich als schwierig, wenn der Erblasser nur Miteigentümer einer Immobilie war. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch der BGH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das deutsche Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)sieht vor, dass der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Die Berechnung des Pflichtteils kann aber problematisch werden, wenn der Erblasser Miteigentum an einer Immobilie hinterlässt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte mit Urteil vom 13. Mai 2015 fest, dass der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts entspricht. Das gilt dann, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (IV ZR 138/14).

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin eine Tochter. Nach der Scheidung ihrer Ehe lebte sie mit ihrem neuen Partner zusammen. Gemeinsam erwarben sie ein Reihenhaus als Miteigentümer je zur Hälfte, das sie bewohnten. Die Frau errichtete ein Testament, in dem sie ihren Lebenspartner zum Alleinerben einsetzte. Nachdem die Frau verstorben war, machte die Tochter ihren Pflichtteil geltend. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Verkehrswert der Immobilie sprach das Landgericht ihr einen Pflichtteil in Höhe von rund 11.000 Euro zu. Der Alleinerbe legte Revision ein und verlangte, dass die Klage abgewiesen werde.

Er argumentierte, dass der Miteigentumsanteil nur schwer zu verkaufen und deshalb mit einem deutlichen Abschlag anzusetzen sei. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschied jedoch anders. Der Wert der Miteigentumshälfte an der Immobilie entspreche dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist. Dann sei die Verwertung des Miteigentums problemlos möglich, so dass ein Abschlag nicht gerechtfertigt sei. Daher habe der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch auf die Hälfte des Werts seines gesetzlichen Erbteils. Eine bestimmte Methode zur Bestimmung des Nachlasswertes sei nicht vorgeschrieben, so der Senat.

Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte helfen bei Fragen rund um Erbschaftsfälle weiter.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 19 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert