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Bis demnächst in Karlsruhe

Bis demnächst in Karlsruhe

Steuerberater Roland Franz

Essen, 28. Juni 2016*****Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Erbschaftsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft und der Bundesregierung zur Bearbeitung und Beseitigung der Mängel eine Frist bis zum 30.06.2016 vorgegeben. Nunmehr hat der Finanzausschuss am 22.06.2016 die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass es die Erbschaftsteuer nicht mehr gibt, wenn zum 30.06.2016 kein Erbschaftsteuergesetz in reformierter Form vorliegt.

Letzteres Risiko will weder die Opposition noch die Koalition eingehen und wie immer wird in letzter Sekunde ein überarbeitetes Erbschaftsteuergesetz präsentiert, das mit heißer Nadel gestrickt wurde und nach anderthalbjähriger Debatte erfolgt nun die Einigung der Großen Koalition.

„Was – wie so häufig üblich – in letzter Minute durch die Instanzen geprügelt wird, ist wahrscheinlich wieder so fehlerhaft, dass es über kurz oder lang vor dem Bundesverfassungsgericht landet und hier wiederum auf Verfassungsmäßigkeit geprüft wird“, glaubt Steuerberater Roland Franz.

Dreimal hintereinander hatte das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten das Erbschaftsteuergesetz als verfassungswidrig erklärt, dreimal hintereinander hat unsere Regierung auf den letzten Drücker eine Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Warum sollte also die neue Erbschaftsteuerreform Bestand haben?

Die Änderungen, die jetzt wahrscheinlich in Kraft treten werden, betreffen nur eine geringe Zahl von Unternehmen, daher ändert sich für den Mittelstand nicht allzu viel. Aus diesem Grund fielen die Reaktionen aus der Wirtschaft relativ harmlos aus.

Trotzdem empfiehlt Steuerberater Roland Franz:“Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit einem kompetenten Berater.“

Abschließend bleibt nur noch die Feststellung: „Bis demnächst in Karlsruhe“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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