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Centrosolar Anleihe – Umtausch in Aktien?

Wieder kann ein Unternehmen der Solarbranche die ausgegebenen Anleihen nicht bedienen.
Stattdessen sollen die Anleihen in Aktien des Unternehmens getauscht werden.

Centrosolar Anleihe - Umtausch in Aktien?

Rechtsanwalt Engelhard

Die Firma Centrosolar Group AG leidet wie viele andere deutsche Solarfirmen unter der Billigkonkurrenz aus China und Förderungskürzungen. Einige Unternehmen wie die Firma Solar Millennium sowie die Firma Q-Cells sind schon in Insolvenz gegangen. Die Firma SolarWorld AG steckt ebenfalls in großen Schwierigkeiten. Im Rahmen der Bilanzsanierung bzw. Restrukturierung wurden kürzlich Details zu den angekündigten Kapitalmaßnahmen seitens der Firma Centrosolar Group AG bekannt.

So soll es bei den Aktien zu einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis 25:1 kommen, d. h. 25 Aktien werden zu einer zusammengelegt. Dies bedeutet einen sehr starken Kapitalschnitt.

Darüber hinaus soll eine Sachkapitalerhöhung für die Anleihegläubiger der 50 Mio. Anleihe folgen, bei der 5,5 Mio. neue Aktien ausgegeben werden. Der Beschlussvorschlag für die Gläubigerversammlung sieht vor, dass die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 ohne weitere Gegenleistung umgetauscht werden soll.

Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 1000 Euro bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft erhalten sollen. Falls Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den Nettoverkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen.

Seitens der Firma Centrosolar Group AG werden die Anleihen folglich nicht vertragsgemäß bedient.

Anteilsanleihegläubiger sollten deshalb prüfen lassen, ob eine Möglichkeit besteht, durch eine außerordentliche Kündigung der Anleihe ihr Kapital zurück zu erhalten. Falls eine außerordentliche Kündigung möglich ist, könnten Anleihegläubiger den vollen Nominalbetrag der Anleihe zurückerhalten.

Bildrechte: © Kellermann / AVISIO

Seit 1995 setzten die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner Ansprüche Ihrer Mandanten gegen Unternehmen des grauen Kapitalmarktes und Anbieter unseriöser Anlageformen durch.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte auf den Gebieten des Gesellschafts-, und Kapitalanlagerechts konnte schon vielen Anlagern geholfen werden.

Kontakt:
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