Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Ascott zeigt, was Rooftops können

Logistik, Transport
Juni 2, 2026

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Elektro, Elektronik
Juni 2, 2026

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DIHK zu Besuch bei Kustermann:

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

GOTS fordert Aufnahme von sportlichen Leistungsanforderungen in die Schulpläne

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Prävention beginnt im Mund

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

Hyland stellt nächste Generation von KI-Plattforminnovationen für das Agentic Enterprise vor

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

Teilnehmende für Studie zur Verbesserung der Bioabfalltrennung gesucht

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg

Maschinenbau
Juni 2, 2026

Weltneuheit von FUJI: Auto Kitting Station automatisiert erstmals das Bestücken von Feedern mit Gurtrollen

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

Komplexe Zeichnungsteile für die Luftfahrt: Becker Avionics hebt Beschaffung mit FACTUREE auf neue Flughöhe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Corona: Soforthilfe-Rückforderung? Betriebsschließung?

Soforthilfe zurückgefordert? Betrieb geschlossen?

Corona: Soforthilfe-Rückforderung? Betriebsschließung?

kanzlei kienert

Wird von Ihnen die Soforthilfe zurückgefordert?

Betrieb geschlossen – keine Entschädigung erhalten?

1. Betriebsschließung

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne müssen vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Sie durch die Betreuung Ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben.
(Quelle: https://ifsg-online.de/index.html)

Die angeordneten Schließungen von Geschäften, Betrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios, Friseuren oder die Untersagung von Veranstaltungen sind jedoch kein Tätigkeitsverbot im Sinne des Gesetzes.

Haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund der Corona-Krise nach dem IfSG, könnten Sie einen Anspruch bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Bevor Sie kurz vor der die Insolvenz stehen oder in existentielle Not geraten, sollten Sie eine Entschädigung nach dem IfSG und / oder gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.

Bleiben diese erfolglos, können Sie sich an uns wenden!

Egal ob Bars, Restaurants, Fitnessstudios, Friseure, Kosmetik, Hotels. Krankenhäuser oder andere Betriebe – fast alle mussten schließen und leiden an extremen Umsatzeinbußen.

Für solche Fälle gibt es unter anderem Betriebsschließungsversicherungen.

Muss Ihr Betrieb aufgrund der Corona-Krise geschlossen bleiben und haben Sie eine der folgenden Versicherungen:

Betriebsschließungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Veranstaltungsausfallversicherung
Eventversicherung
Betriebsausfallversicherung
Praxisausfallversicherung
All-Risk-Versicherung etc.

abgeschlossen, beraten und vertreten wir Sie gern in diesen Angelegenheiten.

2. Soforthilfe – Rückforderung erhalten?

Wie bereits aus den Medien bekannt sein dürfte, haben die ersten Bundesländer angefangen, die Soforthilfen wieder zurückzufordern, Ob diese Rückforderung überhaupt rechtmäßig ergehen, dürfte noch nicht abschließend geklärt sein. Zumal die Soforthilfen u. a. in einer Zwangssituation beantragt worden sind.

Sollte Ihnen ein solches Rückforderungsschreiben zugegangen sein, stehen wir Ihnen auch zu dieser Thematik beratend zur Seite.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt unter Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de zu uns aufzunehmen.

Dieselskandal, Kostenübernahme durch Krankenkassen

Firmenkontakt
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Kevin Kienert
Walsroder Straße 305
30855 Langenhagen
0511260926133
Gesundheit@service-rakienert.de
https://www.kanzlei-kienert.de/

Pressekontakt
Rechtsanwaltskanzlei Kienert
Kevin Kienert
Walsroder Straße 305
30855 Langenhagen
0511260926133
gesundheit@service-rakienert.de
https://www.kanzlei-kienert.de/

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert