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„Darf ein Kran über ein fremdes Grundstück schwenken?“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Henrik P. aus Potsdam:
Bei uns in der Nachbarschaft wird viel gebaut. Ständig schwenkt der Arm eines Krans über unser Grundstück – oft mit schweren Lasten wie Stahlträgern, Betonsteinen oder Heizkesseln. Ist das erlaubt oder können wir uns als Grundstückseigentümer dagegen wehren?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Grundsätzlich gehört der Luftraum über Ihrem Grundstück Ihnen. Aber: Ab einer bestimmten Höhe ist die Beeinträchtigung für Ihr Grundstück so gering, dass Sie keinen Abwehranspruch geltend machen können. Bei Verletzungen des Luftraums Ihres Grundstücks durch einen Baukran hängen Ihre Möglichkeiten von der Situation ab: Schwenkt der Kran ohne Ladung über Ihr Grundstück, können Sie dies in der Regel nicht untersagen. Die Häufigkeit hat dann keine Bedeutung. Werden jedoch dauernd schwere Lasten über Ihr Grundstück transportiert, sieht die Sache anders aus: Allein Ihre Besorgnis, dass etwas herunterfallen könnte, begründet schon eine Besitzstörung Ihres Grundstückes, gegen die Sie einen Abwehranspruch haben. Dazu muss nicht unbedingt eine konkrete Gefahr vorliegen – ob der Kran also TÜV hat, spielt keine Rolle. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-9 W 105/06). Auch wenn beispielsweise über Nacht ein Zementmischer über Ihrem Dach baumelt, können Sie sich dagegen wehren. Hier empfiehlt es sich zunächst, vom Bauherrn zu verlangen, den Kran in Ruhestellung anders auszurichten. Passiert dies nicht, können Sie eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen – gegebenenfalls auch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.262

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

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Laura Wolf
Hansastraße 17
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