Neuigkeiten Timeline

Immobilien
August 6, 2026

Neuer KI-Assistent erweitert den Immobilienservice rund um die Uhr

Medien, Kommunikation
August 6, 2026

Willi Arsan & Christoph Schwedler werden münchen.tv-Geschäftsführer

Computer, Information, Telekommunikation
August 6, 2026

Die neue Maschinenzeit – Wenn aus Technologie plötzlich Zeitgeschichte wird

Computer, Information, Telekommunikation
August 6, 2026

ADATA nimmt deutschen Enterprise-Markt ins Visier

Politik, Recht, Gesellschaft
August 6, 2026

123 Invest Gruppe: 123 Invest setzt Zinszahlungen aus und stellt Insolvenzantrag – Ihre Rechte als Anleger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 6, 2026

Rockstone News – First Phosphate und der Aufstieg der nordamerikanischen Batterie-Unabhängigkeit: Die Entstehung des Battery Valley in Québec

Sport, Events
August 6, 2026

Frauenpower auf dem Board: Super Girl Surf Festival kommt nach Virginia Beach

Handel, Dienstleistungen
August 6, 2026

Silver Lake Ltd. setzt Expansionskurs fort – Deutschland rückt in den Fokus

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 6, 2026

Die Rückkehr zu sich selbst: Bianca Heiß über Bewusstseinsarbeit

Tourismus, Reisen
August 6, 2026

Weniger Provisionen, mehr Direktbuchungen: adseed startet spezialisiertes Angebot für Hotels

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 6, 2026

NavVis sichert sich 85 Millionen US-Dollar in Series-D-Finanzierungsrunde, um die Datengrundlage für physische KI bereitzustellen

IT, NewMedia, Software
August 6, 2026

Tenable startet die branchenweit erste Open-Source-Plattform für KI-Agenten

Logistik, Transport
August 6, 2026

Wie stelle ich meine Logistik auf das volatile Marktverhalten ein?

Tourismus, Reisen
August 6, 2026

Leicester neu entdecken: Weltraum, Geschichte und Bühnenkunst im Herzen der East Midlands

Darlehenswiderruf: Urteil gegen Deutsche Kreditbank AG

Darlehenswiderruf: Urteil gegen Deutsche Kreditbank AG

(NL/1207661009) München, 11.03.2016: Das Landgericht Berlin hat am 24.02.2016 die Deutsche Kreditbank AG zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach wirksamem Darlehenswiderruf verurteilt.

In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.02.2016 die Deutsche Kreditbank AG zur Erstattung der von einem Verbraucher im Jahr 2013 gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 11.587,29 nebst Zinsen verurteilt.

Wie das Gericht in den Urteilsgründen ausführt, genügt die von der Deutsche Kreditbank AG im Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung, nach der die Frist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnt, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Bank muss nach dem Urteil die Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen zurückzahlen und hat auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Leider hat der Bundestag in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016 erlischt, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden zumindest aktuell noch, sich auch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche dieser Fälle betreut. Sofern das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu verlangen.

Die CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin raten daher allen betroffenen Bankkunden gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

Firmenkontakt

Alexander Kainz
Liebigstr. 21
80538 München
089 552 999 50
kanzlei@cllb.de

Pressekontakt

Alexander Kainz
Liebigstr. 21
80538 München
089 552 999 50
kanzlei@cllb.de
www.cllb.de

(Visited 19 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert