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Das Dokumenteninkasso – Forderungseinzug-Inkasso

Das Dokumenteninkasso – Forderungseinzug-Inkasso

Das Dokumenteninkasso - Forderungseinzug-Inkasso

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html Das Dokumenteninkasso hat als bargeldlose Zahlungsart im Außenhandel große Bedeutung und kommt durch Vereinbarung zwischen dem Exporteur und dem Importeur zustande.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Dokumenteninkasso erfolgt durch Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe der Handelspapiere, bzw. Warendokumente unter Mitwirkung der Banken.

Häufig wird das Dokumenteninkasso in sogenannten Kassa-Klauseln vereinbart, in welchen es dann beispielsweise heißt „Dokumente gegen Kasse“. Oftmals wird auch die Akzeptierung eines Wechsels oder die Ausstellung eines Solawechsels zwischen den Parteien vereinbart. Als Warendokumente kommen vor allem Transportpapiere, Versicherungspolicen, Rechnungen, Zahlungsquittungen usw. in Betracht. Die Übergabe der Warendokumente stellt auch den Unterschied zum einfachen Inkasso dar, bei welchem lediglich Zahlungspapiere übergeben werden, d.h. keine Handelspapiere.

Der Exporteur beauftragt nach Vereinbarung des Dokumenteninkassos mit dem Importeur die Einreicherbank mit dem Einzug der Forderung unter Beifügung der dem Importeur geschuldeten Warendokumente, woraufhin diese dann eine Inkassobank mit der Weiterleitung der Dokumente beauftragt. Letztlich werden die Dokumente dann von der Bank des Importeurs tatsächlich vorgelegt, weshalb sie als vorlegende Bank bezeichnet wird. Die Inkassobank kann allerdings noch weitere Banken zwischenschalten.

Aufgabe der vorlegenden Bank ist es, dem betreffenden Importeur die geschuldeten Dokumente unter Wahrung der Frist vorzulegen und Zug-um-Zug den geschuldeten Betrag zu kassieren. Danach kann der Importeur mit Hilfe der Warendokumente dafür sorgen, dass er die geschuldete Ware bekommt und sie danach prüfen. Währenddessen leitet bzw. leiten alle vormals betroffenen Banken den Kaufpreis an den Exporteur weiter.

Sinn und Zweck des Dokumenteninkassos ist einerseits der Schutz des Exporteurs davor, dass er die Ware leistet, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Andererseits wird er dadurch jedoch auch nicht vor der Insolvenz oder einfachen Zahlungsunwilligkeit des Importeurs geschützt. Ebenso besteht kein Schutz bezüglich etwaiger Risiken, die sich seitens des Importlandes für die Ware ergeben können. Dementsprechend wird regelmäßig zwischen dem Exporteur und dem Importeur ein gewisses Vertrauensverhältnis vorliegen, aufgrund dessen sie besagtes Dokumenteninkasso vereinbaren.

Auch der Importeur wird geschützt, denn er erhält auf jeden Fall die Warendokumente. Nachteilig ist jedoch, dass er die gelieferte Ware erst nach Zahlung des Kaufpreises prüfen kann und ihm auch kein Schutz wegen gefälschter Dokumente zugutekommt.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt kann helfen, den Überblick zu behalten und die bestehenden Möglichkeiten voll auszunutzen.

http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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