Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Juli 29, 2026

Deutsche Meisterschaften im Rapid-Surfing: Yves Viala und Valeska Schneider holen Titel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

Offene Immobilienfonds: Schadensersatz bei Fehlberatung

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

kgs holt Eric Duffaut als Chairman of the Board

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

Tenable von Gartner als „Company to Beat“ im Bereich „AI-Powered Exposure Assessment“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

Im Gesundheitsmarkt entscheidet die Vielfalt der Verlinkungen über die Sichtbarkeit

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

ARAG Recht schnell…

Logistik, Transport
Juli 29, 2026

Taxi Tübingen: Der Preisrechner von Renna Taxi

Handel, Dienstleistungen
Juli 29, 2026

Native App für iOS und Android zur Einsatzdokumentation und Zeiterfassung am Point of Sale

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 29, 2026

Wie digital ist der Health-Vertrieb wirklich? creativestyle startet den B2B Commerce Report Health

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 29, 2026

In den SoftwareReviews 2026 für Privileged Access Management ist Keeper Marktführer in puncto Nutzerzufriedenheit und Kundenerfahrung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-Zollpolitik

Auto, Verkehr
Juli 29, 2026

VMF: Tönjes Holding AG ist neuer Premiumpartner

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 29, 2026

Vermögensverwaltung: Was bleibt stabil, wenn Systeme wanken?

Allgemein
Juli 29, 2026

AI Search Optimization auf Datenbasis: RED RAM MEDIA nutzt Googles neuen KI-Bericht für den Mittelstand

Das Kündigungsschutzgesetz und seine Auswirkungen

Das Kündigungsschutzgesetz und seine Auswirkungen

Das Kündigungsschutzgesetz und seine Auswirkungen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern kündigen wollen, müssen bei der Kündigung verschiedene Vorschriften beachten. Maßgeblich ist in vielen Fällen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anders als der Aufhebungsvertrag ist die Kündigung die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Vertragspartei. Allerdings müssen bei einer Kündigung verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden, um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die drohen z.B. nach einem Handelsblatt-Bericht einem großen Warenhaus-Konzern. Demnach wollen 65 Mitarbeiter gegen ihre Kündigungen vorgehen. Sie werfen dem Konzern u.a. die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen oder eine falsche Sozialauswahl vor.

Der Arbeitgeber hat natürlich, ebenso wie der Arbeitnehmer, das Recht, die Kündigung auszusprechen, wenn die Umstände, z.B. die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, es erfordern. Dabei muss aber der gesetzliche Kündigungsschutz beachtet werden. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis frühestens am 1. Januar 2004 begonnen hat und in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Januar 2004 bestanden, müssen in der Regel mehr als fünf Mitarbeiter in dem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Darüber hinaus greift das KSchG erst dann, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb beschäftigt ist.

Für die Kündigung eines Arbeitnehmers können verschiedene Gründe vorliegen. Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens diese erforderlich macht und der Arbeitsplatz wegfällt. Kommen für den Stellenabbau in einem Unternehmen mehrere Arbeitnehmer in Betracht, muss eine Sozialauswahl stattfinden. Dabei legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Familienstand fest, welcher Arbeitnehmer vom Verlust des Arbeitsplatzes am wenigsten hart getroffen wäre.

Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es auch die personenbedingte Kündigung. Hier liegen die Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers, da er der Tätigkeit z.B. geistig oder körperlich nicht gewachsen ist. Auch eine verhaltensbedingte Kündigung kann in Betracht kommen, wenn das Arbeitsverhältnis durch das Verhalten des Arbeitnehmers (Arbeitsverweigerung, Beleidigung, tätliche Angriffe, Diebstahl, etc.) gestört wird. Eine vorherige Abmahnung ist zwingend erforderlich.

Um juristische Auseinandersetzungen im Kündigungsfall zu vermeiden, sollte die Kündigung von im Arbeitsrecht kompetenten Rechtsanwälten geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert