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Das neue Meldegesetz – strittiger Mehraufwand für Eigentümer

Das neue Meldegesetz - strittiger Mehraufwand für Eigentümer

Ab dem 01.11.2015 gilt das novellierte Meldegesetz. Sie als Vermieter (Wohnungsgeber) müssen Ihrem Mieter eine An- oder Abmeldebescheinigung ausstellen, wenn er innerhalb Deutschlands bei Ihnen ein- oder auszieht. Die Übermittlung an die Behörden unterliegt einer Frist. Doch was ist, wenn der Mieter sang- und klanglos, also ohne ordnungsgemäße Kündigung, verschwindet?

Dann haben Sie – gelinde gesagt – den schwarzen Peter gezogen. Es gilt ein Zeitfenster von 14 Tagen, in dem die Bescheinigung schriftlich oder elektronisch beim Einwohnermeldeamt vorliegen muss. Ob nun von Ihnen oder Ihrem Mieter.

Versäumen Sie diese Frist bzw. machen Sie unvollständige Angaben, droht Ihnen ein Bußgeld bis zu 1.000 €.

Scheinanmeldungen gelten als Gefälligkeitsbescheinigung und können Ihnen ein Bußgeld bis zu 50.000 € bescheren.

Um die Bescheinigung ordnungsgemäß auszustellen, werden von Ihnen folgende Informationen benötigt:

1. Ihr Name und Ihre Anschrift
2. die Angabe, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt
3. das Datum des Ein- oder Auszuges
4. die Anschrift der Wohnung
5. der Name des Mieters

Fazit: Wer als Eigentümer gut informiert ist, kann zumindest im Normalfall sämtliche Angelegenheiten gut für sich regeln. Wenn Sie komplett auf der sicheren Seite stehen wollen, wenden Sie sich einfach an das kompetente Team von INTER-WOHNUNGEN. Dann sind Sie jederzeit auf dem neuesten Stand und vor unliebsamen Fallstricken geschützt.

weitere Informationen: (http://www.inter-wohnungen.de/)

Inter-Wohnungen steht für die sorgfältige und versierte Hausverwaltung Ihrer Immobilie – ob Wohnung, Haus oder Grundstück.

Hier bekommen Sie Ihre komplette Lösung, die Ihnen alles kompetent abnimmt: von komplexen Abrechnungen bis zu tatkräftigen Dienstleistungen. Letztere beinhalten auch Ihren verlässlichen, abrufbereiten Handwerkerstamm.

Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

Sprechen sie das engagierte Experten-Team von Inter-Wohnungen einfach an.

Kontakt
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Andreas Schlegel
Ernestinenstr.214 214
45139 Essen
02019776761
info@inter-wohnungen.de
http://www.inter-wohnungen.de

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