Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
April 15, 2024

Mementi Urnen eröffnet Ladengeschäft in Wiesloch-Baiertal

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Entdecken Sie den Schnittpunkt von KI, Netzwerken und Sicherheit bei der Extreme Connect vom 22. bis 25. April 2024

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Integration des DDS™ in EUROCAE-Standard ED-247 Rev. B

Immobilien
April 15, 2024

Der Boom möblierter Wohnungen erreicht auch Mittelstädte, Berlin bleibt führend

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Livestream Solutions revolutioniert Online-Übertragungen mit innovativen Technologien und breitem Veranstaltungstechnik-Portfolio

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
April 15, 2024

Das Institut für Vermögensstrukturierung ist wieder da

Freizeit, Buntes, Vermischtes
April 15, 2024

Die HMR „Marksman“ von Haenel: Halbautomat optimiert für den Präzisionsschützen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
April 15, 2024

Brunnenmotiv auf Büchsensystem: „Wir feiern die Göttin der Jagd“

Tourismus, Reisen
April 15, 2024

CRUISEHOST Solutions nimmt Viva Cruises in sein Online-Buchungsangebot auf

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
April 15, 2024

TTPCG DATING SERVICES® wurde Company of the Year in Arizona 2024

Medien, Kommunikation
April 15, 2024

Was Sprache mit mentaler Stärke zu tun hat

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Offline-Stempeln mit edtime

Umwelt, Energie
April 15, 2024

MITNETZ STROM forciert mit rund 426 Millionen Euro in 2024 Netzausbau und Digitalisierung

Bildung, Karriere, Schulungen
April 15, 2024

Presse-Einladung: Preisverleihung Hessischer Schülerschreibwettbewerb 2024

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht

Mieterin darf Rollator im Hausflur parken

Eine nach einer Operation gehbehinderte Mieterin darf ihren Rollator im Hausflur neben der Eingangstür abstellen. Wenn es keine Beeinträchtigung der anderen Hausbewohner gibt, kann der Vermieter dagegen nichts einwenden. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Recklinghausen.
AG Recklinghausen, Az. 56 C 98/13

Hintergrundinformation:
In Treppenhaus und Hausflur abgestellte Gegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen oder Rollatoren sorgen immer wieder für Streit unter den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern. Wenn auch die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich ist, eine Faustregel gibt es: Die Sicherheit darf nicht beeinträchtigt werden. Fluchtwege – insbesondere für den Brandfall – müssen frei sein. Der Fall: Eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus war nach einer Operation gehbehindert und auf einen Rollator angewiesen. Sie stellte diesen regelmäßig zusammengeklappt rechts hinter der Hauseingangstür im Hausflur ab, da sie nicht in der Lage war, ihn in den ersten Stock in ihre Wohnung zu tragen. Es kam nun zum Streit mit dem im gleichen Haus wohnenden und ebenfalls gehbehinderten Vermieterpaar. Denn diese wandten ein, dass der Rollator im Weg sei, wenn sie mit Wasserkästen oder Wäschekörben die Kellertreppe benutzen wollten. Das Urteil: Das Amtsgericht Recklinghausen besichtigte das Haus und entschied, dass die Mieterin ihren Rollator im Hausflur abstellen dürfe. Es sei eine Nebenpflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, solche Notwendigkeiten des Mieters zu dulden, soweit dieser dadurch das Mietobjekt nicht über das normale Maß hinaus nutze. Die Mieterin habe keine anderen Möglichkeiten. Insbesondere sei sie nicht in der Lage, den Rollator im 20 Meter entfernten Schuppen hinter dem Haus abzustellen, da sie diese Strecke nicht ohne Rollator gehen könne. Es sei ihr auch nicht zuzumuten, jedes Mal wie angeboten den Vermieter um Hilfe zu bitten, um ihren Rollator in ihre Wohnung oder nach unten zu tragen. Das Gericht erkannte an, dass ein Begehen der Kellertreppe bei daneben geparktem Rollator mit Wasserkästen und Wäschekörben kaum möglich sei. Dieses Problem könne aber gelöst werden, wenn der Rollator auf der anderen Innenseite der Haustür unter den Briefkästen stehe – dort sei genug Platz und niemand werde behindert.
Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 27. Januar 2014, Az. 56 C 98/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 7 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert