Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Zivilrecht

Großes Auto ist keine Entschuldigung für Unfall

Ein großes Auto ist keine Entschuldigung dafür, eine Palette mit Pflastersteinen zu übersehen. Im unmittelbaren Umfeld einer Baustelle ist zudem mit Hindernissen zu rechnen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg.
LG Coburg, Az. 32 S 5/16

Hintergrundinformation:
Immer wieder gelangen Streitigkeiten über den Umfang der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vor Gericht. Diese Pflicht hat jeder, der eine mögliche Gefahrenquelle schafft: Er muss alles Notwendige und ihm Zumutbare unternehmen, um zu verhindern, dass andere Leute dadurch einen Schaden erleiden. Allerdings hat diese Pflicht auch Grenzen. Der Fall: Ein Autofahrer wollte mit seinem S-Klasse-Mercedes die Waschstraße auf dem Gelände eines Autohauses benutzen. Auf dem Betriebsgelände fanden Pflasterarbeiten statt. Die eigentliche Baustelle war mit Zäunen abgesperrt. Als der Kunde in die Einfahrt zur Waschstraße abbiegen wollte, kollidierte er mit einer Palette mit mehreren Lagen Pflastersteinen, die neben dieser Einfahrt stand. Er verklagte sowohl das Autohaus als auch den Bauunternehmer auf Schadenersatz. Dabei argumentierte er, dass er wegen der ordentlichen und aufgeräumten Baustelle nicht mit herumstehenden Hindernissen habe rechnen müssen. Außerdem habe er die Palette aufgrund der Größe seines Autos, insbesondere der Länge seiner Motorhaube, auch gar nicht sehen können. Das Urteil: Das Landgericht Coburg wies nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Klage ab. Der Mann habe rechtzeitig gesehen, dass dort Pflasterarbeiten stattfanden. Bei solchen Arbeiten müsse er mit herumstehendem Baumaterial rechnen, das nicht besonders abgesichert sei. In dem Bereich habe er nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die besondere Größe und Unübersichtlichkeit seines Pkw steigere allenfalls seine eigene Sorgfaltspflicht. Sie sei aber keine Rechtfertigung dafür, Hindernisse zu übersehen. Von den Beklagten könne im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nur verlangt werden, Dritte vor Gefahren zu schützen, die diese bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht selbst erkennen könnten. Die für die Baustelle Verantwortlichen müssten aber keine Sicherungsmaßnahmen wegen ganz offensichtlicher Gefahren treffen, vor denen jeder sich selbst schützen könne.
Landgericht Coburg, Urteil vom 24. Juni 2016, Az. 32 S 5/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert