Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Zugewinnausgleich.html Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft liegt vor, soweit zwischen den Ehepartner kein Ehevertrag geschlossen oder ein besonderer Güterstand gewählt wurde.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um den Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Dieser stellt immer eine Geldsumme dar. Trifft der Fall ein, dass bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag herauskommt, dann ist der Zugewinn mit Null anzusetzen. Dies geschieht aus dem Grund, dass der Betrag nicht negativ sein darf. Demnach handelt es sich um bloße Rechnungsposten.

Ein essentieller Faktor ist das Anfangsvermögen der Eheleute. Dieses ergibt sich aus dem Vermögen, welches die Ehegatten jeweils bei Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft besitzen, d.h. regelmäßig am Tag der Eheschließung. Anzuführen ist jedoch, dass etwaige bestehende Verbindlichkeiten des betreffenden Ehegatten von dem Anfangsvermögen abgezogen werden.

Das Endvermögen stellt den Betrag dar, der dem Ehegatten bei Beendigung des Güterstandes nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten verbleibt.

Dies führt letztlich zu dem Ergebnis, dass dem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zusteht, welcher den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Dem Grunde nach steht ihm die Hälfte des Überschusses des Zugewinns des anderen Ehegatten über seinen eigenen als Ausgleichsforderung zu, welche auf Geld gerichtet ist. Danach werden also im Regelfall zunächst die jeweiligen Zugewinne beider Ehegatten ermittelt. Ferner wird der Überschuss durch Abzug des geringeren vom höheren Zugewinn berechnet, wonach folglich die Ausgleichsforderung dann durch hälftige Teilung des Zugewinns kalkuliert wird.

Auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens haben die Eheleute die Möglichkeit, etwaige Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich festzulegen. Diese sind dann jedoch notariell zu beurkunden oder durch das zuständige Familiengericht zu protokollieren.

Auch im Vorfeld der Eheschließung oder während der Ehe können bereits entsprechende Vereinbarungen über die Höhe des Zugewinnausgleichs durch die Eheleute getroffen werden, beispielsweise durch Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarungen. Der Zugewinnausgleich ist eine vielschichtige Materie und sollte nicht unterschätzt werden. Häufig ist es nicht leicht zu erkennen, welche Vermögenswerte eingerechnet werden und welche nicht und so das eigene Vermögen richtig zu ermitteln.

Ein Anwalt kann helfen, die entsprechenden Vermögensbilanzen aufzustellen, den Zugewinnausgleich zu berechnen oder bereits im Vorfeld Vereinbarungen bezüglich des Zugewinnausgleichs zu treffen.

http://www.grprainer.com/Zugewinnausgleich.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert