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DGSV begrüßt 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Private Sachverständige immer mehr gefragt

DGSV begrüßt 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband

Chemnitz, 04.12.2012 – Ab 1. Juli 2013 soll das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) in Kraft treten. Die Bundesregierung möchte damit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine höhere Vergütung gewähren. Was auf den ersten Blick positiv aussieht, wirkt sich aber ins Gegenteil aus. Davon profitieren vor allem die privaten und freien Gutachter und Sachverständigen des DGSV.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter und Sachverständigen machen allerdings gegen das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mobil. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Vergütungen für öffentlich bestellte Gutachter um bis zu 25 Prozent angehoben werden sollen, doch dies ist in deren Augen ein Rückschritt. Der Grund: Betrachtet man sich die Steigerung der Vergütungen und stellt diese der Kostensteigerung der letzten drei Jahre gegenüber, würde am Ende eine Reduzierung herauskommen, und das um bis zu 30 Prozent. Das möchte von den öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern niemand hinnehmen, denn sie hätten somit im Endeffekt weniger Geld in der Tasche.

Private Sachverständige und Gutachter: Nachfrage steigt

Die Folge: Wer einen öffentlich bestellten Gutachter oder Sachverständigen wählt, muss ab 1.7.2013 tiefer in die Tasche greifen, denn der Kunde merkt die Vergütungssteigerung deutlich. Was für die einen schlecht ist, gefällt den anderen, in diesem Fall den privaten und freien Gutachtern und Sachverständigen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands e. V. (DGSV). Sie können bei gleichbleibender und vor allem qualitativ hochwertiger Arbeit günstigere Preise für das Erstellen von Gutachten anbieten. Davon profitiert natürlich auch der Kunde, der somit deutlich geringere Kosten hat.

Seit vielen Jahren unterstützen die Gutachter und Sachverständigen des DGSV die deutschen Gerichte und Versicherungen bei der Erstellung von Gutachten. Der Verband steht den Gerichten mit über 1.800 Fachgebieten zur Verfügung und versteht sich als Lobbyistenverband der Freien Sachverständigen. Um die fachliche Eignung zu gewährleisten, erhält jedes Mitglied einen bundeseinheitlichen Sachverständigenausweis. Besonders qualifizierte Gutachter werden sowohl vom DGSV, als auch von der European Experts Group zertifiziert. Somit kann die Qualifikation gegenüber Dritten auf den ersten Blick nachgewiesen werden.

Der DGSV wurde im Jahr 2000 gegründet. Die Bundesgeschäftsstelle ist in Chemnitz zu finden, Büros gibt es außerdem in Berlin, in Sachsen und in Bayern. Online ist der DGSV unter www.dgusv.de zu erreichen, die Webseite ermöglicht für jeden Sachverständigen und Gutachter eine unbürokratische Anmeldung, die direkt online stattfinden kann.

Kontakt:
Deutscher Gutachter & Sachverständigen Verband e.V.
Markus Sedlmeier
Schulstraße 38
09125 Chemnitz
03712391599
info@dgusv.de
http://www.dgusv.de

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